01.10.2025

Düngegesetz: Drängen auf Monitoring

Foto: Judith Schmidhuber/StMELF

Die AMK drückt bei der anstehenden Änderung des Düngegesetzes aufs Tempo. Notwendig sei, umgehend eine Monitoringverordnung zu erarbeiten, heißt es in einem Beschluss. Darin wird der Bund aufgefordert, die notwendigen Änderungen zügig im Düngegesetz umzusetzen. Mit einer Monitoringverordnung kommt dem Beschluss zufolge Deutschland seinen Verpflichtungen gegenüber der Brüsseler Administration zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie nach. Gleichzeitig schaffe man dadurch eine Grundlage, das Verursacherprinzip zu stärken.

Kein Einvernehmen besteht zwischen den Ländern, ob die im Gesetz enthaltene Ermächtigungsgrundlage zur Erstellung einer Stoffstrombilanzverordnung ersatzlos gestrichen werden soll. Die drei grünen Ressortchefs lehnen das ab, die übrigen 13 Minister fordern genau das in einer Protokollerklärung. Einigen konnte man sich lediglich auf die Formulierung, dass im Sinne einer Entbürokratisierung „unnötige Doppelstrukturen“ vermieden werden sollen. Einmütig plädieren die Länderagrarministerinnen und -minister dafür, ein Konzept zur Maßnahmendifferenzierung insbesondere in roten Gebieten zu erarbeiten. Angestrebt werden sollen pragmatische Lösungen, um gewässerschonend wirtschaftende Betriebe zu definieren und zu entlasten.

AgE/ds