13.08.2025

Entfesselungsgesetz auf juristischem Prüfstand

Foto: imago/KCS Presse

Frankreichs Staatsrat kippt unter anderem die vorgesehene Lockerung des Neonikotinoidverbots

In Frankreich können die Gegner des sogenannten Entfesselungsgesetzes einen Teilerfolg vorweisen. Das Verfassungsgericht hat wichtige Teile des Gesetzes gerügt. Gestrichen wurde die Lockerung des Neonikotinoidverbots für den Wirkstoff Acetamiprid. Der Staatsrat begründete die Entscheidung unter anderem mit dem Verfassungsrang der Umweltcharta. Deren Vorgaben sind laut den Richtern nicht mit den umfassenden Ausnahmen für Acetamiprid vereinbar. Das Gericht kritisiert, dass die Anwendung nicht auf die nach Meinung der Regierung besonders unter Druck stehenden Sektoren beschränkt wurde, keine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist und alle Arten der Ausbringung erlaubt werden sollten. Letztlich fehle ein ausreichender Rahmen zur Überwachung, so das Fazit.

Eingeschränkt hat der Staatsrat zudem Regelungen, die den Bau von Wasserspeichern beschleunigen sollten, indem derartigen Projekten im Grundsatz ein großes öffentliches Interesse zuerkannt wird. Laut dem Urteil kann dies nicht für Entnahmen aus Grundwasserkörpern gelten, die sich nur langsam regenerieren. Nicht beanstandet haben die Richter die Regelungen zur Beschleunigung von Stallbauten, die unter anderem eine Lockerung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Erleichterungen im Umweltrecht umfassen. Keine Einwände hat das Gericht zudem in formaler Hinsicht. Die vielfach von Kritikern monierten Umstände, unter denen das Gesetz verabschiedet wurde, verstoßen nicht gegen die Verfassung.

Gemischte Reaktionen rief das Urteil unter den Agrarverbänden hervor. Der französische Bauernverband und die Organisation der Junglandwirte appellierten an Staatspräsident Emmanuel Macron, das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Auch wenn die Entscheidung des Verfassungsgerichts einige Sektoren in einer Sackgasse lasse, werde das Gesetz Fortschritte bei der Bewältigung zentraler Herausforderungen ermöglichen, so das Fazit der Verbände. Aus ihrer Sicht müssen die von den Richtern beanstandeten Regelungen unverzüglich im Rahmen eines neuen Gesetzentwurfs angegangen werden. Heftiger fiel die Reaktion beim kleineren Landwirtschaftsverband Coordination Rurale aus. Wieder einmal sei die Realität der französischen Bauern zugunsten grüner Ideologie ignoriert worden, erklärte der Verband. Die Richter hätten den Schutz der Umwelt über die Anliegen der Landwirte gestellt und die Leistungs- und Opferbereitschaft eines ganzen Berufsstands vom Tisch gewischt. In eine völlig andere Richtung geht die Bewertung der kleinbäuerlich orientierten Confédération Paysanne. Die vorerst abgewendete Lockerung des Neonikotinoidverbots ist aus deren Sicht allenfalls ein Teilsieg. Unverändert bleibe das ursprüngliche Ziel des Gesetzes, die französische Landwirtschaft weiter auf Produktivität und globalen Wettbewerb auszurichten.

Der Naturschutz-Dachverband France Nature Environnement (FNE) nannte die Entscheidung des Staatsrats derweil eine angenehme Überraschung. Sorgen bereitet den Umweltschützern vor allem, dass die Umstände der Verabschiedung des Gesetzes nicht beanstandet wurden. Sie befürchten, dass sich das Vorgehen der Regierung nun wiederholen könnte, etwa wenn unliebsame Debatten vermieden werden sollen.

AgE