Erneuerbare sollen Federn lassen
Wirtschaftsministerium legt Entwurf für EEG-Gesetz vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) will die Förderung der Solarenergie weniger stark kürzen als zunächst erwartet. Das geht aus dem Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab 2027 hervor, der Ende der Vorwoche in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen ist. Ein im Frühjahr bekanntgewordener Arbeitsentwurf hatte noch vorgesehen, die Förderung kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Gebäuden vollständig zu streichen. Nun plant das Ministerium eine schrittweise Absenkung der Einspeisevergütung und den Übergang in die Direktvermarktung. Auch die Sonderförderung für Agri- und Moor-PV soll grundsätzlich bestehen bleiben. Die Zuschläge sollen allerdings deutlich sinken. Für Kritik aus der Land- und Forstwirtschaft sorgt zudem ein geplanter Deckel für die Pachtkosten bei geförderten Windenergieprojekten. An den Ausbauzielen für erneuerbare Energien will das BMWE laut Gesetzentwurf festhalten. Die Energiewende soll jedoch stärker an „Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit“ ausgerichtet werden. Dafür sieht die Novelle eine Reihe von Änderungen an der Förderstruktur vor.
Der Entwurf sorgt in der Agrar- und Bioenergiebranche für Kopfschütteln. Er bleibe „weit hinter den Ankündigungen des Koalitionsvertrags zurück“, kommentierte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, Sandra Rostek. Auch der Bundesverband erneuerbare Energie (BEE) sprach in einer ersten Reaktion von „erheblichen Verschlechterungen“, die durch das Gesetz drohten. Kritik äußerten die Branchenorganisationen am knappen Zeitplan. Für Stellungnahmen standen nur drei Werktage zur Verfügung. Für Gesetze dieser Tragweite sei das nicht angemessen, monierte der BEE.
Laut dem Gesetzentwurf sollen flexible Biogasanlagen auch im künftigen Stromsystem eine Rolle spielen. Dafür soll die installierte Leistung von Biomasseanlagen bis 2030 von 8,5 auf 9,5 GW gesteigert werden. Ab dem Jahr 2027 werden zudem die Ausschreibungsmengen für Biogas erhöht. Zunächst auf jährlich 1 000 MW, ab 2029 auf 750 MW und ab 2031 auf 500 MW. Gänzlich gestrichen wird dagegen das Ausschreibungssegment für Biomethananlagen. Ferner sieht der Gesetzentwurf im Bereich Bioenergie vor, die Anschlussförderung für Güllekleinanlagen zu verlängern und den sogenannten Maisdeckel um 5 auf dann 30 Masseprozent anzuheben. Verstromtes Biogas dürfte dann bis zu 30 % aus Mais erzeugt werden, um förderfähig zu sein.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht Nachbesserungsbedarf. Die Ausschreibungsmenge genüge nicht, um mehr Investitionen in flexible und systemdienliche Biogasanlagen zu erreichen. Auch müsse der Maisdeckel vollständig abgeschafft „oder zumindest auf das Niveau des Gebäudemodernisierungsgesetzes angehoben werden“. Hintergrund ist, dass in der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) die Obergrenze für Mais in Vergärungsanlagen auf 50 % angehoben wurde.
AgE
