04.09.2024

Es ist offiziell: Rind von Wolf gerissen

Foto: imago/ Martin Wagner

Für die schweren Verletzungen einer am 17. Juni auf einer Weide bei Hürtgenwald aufgefundenen Kuh ist ein Wolf verantwortlich. Das teilte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) am Montag vergangener Woche mit. Das Tier musste aufgrund seiner Verletzungen euthanasiert werden. Laut dem LANUV waren durch einen beauftragten Luchs- und Wolfsberater DNA-Proben an den Wunden sichergestellt worden. Die Laboranalyse ergab, dass sich genetisches Material eines Wolfs an dem Rind befunden hat. Es handele sich hierbei um die Wölfin mit der Kennung GW4074f. Dieses Weibchen stamme aus dem Rudel Hohes Venn in Belgien.

Einen Tag nach dem Riss der Kuh verletzten sich ebenfalls in Hürtgenwald drei Rinder in einem Offenstall aus ungeklärten Gründen so stark, dass zwei dieser Tiere verendeten beziehungsweise euthanasiert werden mussten. Hier konnte nach Angaben des LANUV in keiner der genommen Proben genetisches Material von einem Wolf nachgewiesen werden. Da die Verletzungen unspezifisch waren, bestünde in diesem Fall kein Wolfsverdacht.

Dass sich zugleich seit Ende Juli in kurzer Abfolge Rissvorfälle bei Schafen im Gebiet des Schermbecker Wolfsrudels häufen, betrachtet der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mit großer Sorge. „Schafe, Ziegen, Ponys, ja selbst Rinder – in NRW scheint kein Weidetier mehr vor den Wölfen sicher zu sein“, zeigt sich Erich Gussen, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Düren und RLV-Vizepräsident, erschüttert. „Seit Ausweisung des Wolfsgebiets am Niederrhein wurde der Herdenschutz mehrfach überwunden, unzählige Tiere wurden getötet oder schrecklich zugerichtet. Mit dem Angriff auf eine hochtragende Kuh in der Eifel erreichen die Wolfsrisse in NRW jetzt ­eine neue Dimension“, so der Vizepräsident. Um die Weidetierhaltung zu sichern, bekräftigt der RLV seine Forderung nach Regulierung des Wolfsbestands und sieht hier besonders die Bundespolitik in der Pflicht. Erst Ende Juni hatten auch die Ministerpräsidenten der Länder die Bundesregierung aufgefordert, dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs im Rahmen der Berner Konvention zuzustimmen und sich für eine entsprechende Änderung auch des EU-Rechts einzusetzen.