EU ist sich mit Australien einig
Australien und die Europäische Union haben sich politisch auf ein Handelsabkommen verständigt. Vergangene Woche konnten die Delegationen in der australischen Hauptstadt Canberra die seit 2018 mit Unterbrechungen geführten Handelsgespräche abschließen. Da die Aspekte der Übereinkunft ausschließlich im Kompetenzbereich der EU liegen, ist keine Zustimmung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten erforderlich.
Das Abkommen sieht vor, Zölle auf Nahrungsmittel aus der EU abzuschaffen. Begünstigt wären Fleischzubereitungen, Wein und Schaumwein, einige Obst- und Gemüsesorten einschließlich Zubereitungen, Schokolade und Zuckerwaren. Aktuell liegen die Zölle je nach Warengruppe zwischen 4 und 5 %. Zölle auf Käse, aktuell bei rund 11 %, sollen schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren ebenfalls auf Null reduziert werden. Laut EU-Kommission verzeichnete die EU im Jahr 2024 bei Agrar- und Lebensmittelprodukten einen Handelsüberschuss gegenüber Australien in Höhe von circa 2,3 Mrd. €.
Für sensible Agrarsektoren wie Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Zucker, einige Milchprodukte und Reis aus Australien wird das Abkommen in begrenzten Mengen Zollkontingente ermöglichen. Zudem gibt es Nachhaltigkeitsauflagen bei der Erzeugung dieser Warengruppen. Die Brüsseler Kommission will so sicherstellen, dass die Importe in die EU besser mit den EU-Produktionsstandards in Bezug auf Klima, Umwelt und Tierschutz übereinstimmen.
Konkrete Kontingente
Für Rindfleisch öffnet die EU laut dem Abkommen zwei Zollkontingente von insgesamt 30 600 t Schlachtkörpergewichtsäquivalenten im Jahr. Der Großteil – das sind 55 % beziehungsweise 16 830 t – soll künftig zollfrei eingeführt werden – unter der Auflage, dass das Fleisch von Weidetieren stammt. Der Rest – also 45 % respektive 13 770 t – wird entsprechend der Übereinkunft mit einem reduzierten Zollsatz von 7,5 % belegt.
Gemäß der EU-Kommission ist vorgesehen, sich diesen Obergrenzen schrittweise über einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens anzunähern. Ein Drittel der Kontingente steht gleich von Beginn an offen, was für fünf Jahre gelten soll. Die in Rede stehenden Mengen entsprechen ungefähr 0,5 % des EU-Rindfleischverbrauchs und umgekehrt knapp 2 % aller australischen Rindfleischexporte.
Darüber hinaus werden Australien 25 000 t Schlachtkörpergewichtsäquivalenten zollfrei im Jahr für Schaf- und Ziegenfleisch eingeräumt. Der kleinere Teil von 27 % wird auf Tiefkühlfleisch beschränkt. Laut Auskunft der Kommission entspricht die Gesamtquote rund 4 % des EU-Verbrauchs von Schaf- und Ziegenfleisch. Diese Menge wird über einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens schrittweise eingeführt, ein Drittel der Mengen von Beginn an. Diese Kontingente sollen ausschließlich für Fleisch von Schafen und Ziegen aus Weidehaltung gelten.
Die EU wird der politischen Einigung zufolge für Rohzuckerrohr ein Zollkontingent von 35 000 t im Jahr zollfrei zulassen. Diese Menge sollen laut Kommission weniger als 0,3 % des EU-Zuckerverbrauchs entsprechen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass diese Zuckerimporte in die EU durch ein privates Nachhaltigkeitssystem zertifiziert werden müssen. Das Ziel: Die entsprechenden Standards des Abkommens sollen so leichter gewährleistet werden.
Auch für Milchprodukte aus Australien gibt es eine Reihe von Zollquoten. Diese liegen für Magermilchpulver bei 8 000 t, für Butter bei 5 000 t und für Molkenproteinkonzentrate bei 2 000 t im
Jahr. Diese Mengen entsprechen nach Angaben der Kommission etwa 1,1 % des EU-Verbrauchs an Magermilchpulver und 0,25 % des EU-Verbrauchs an Butter.
Auch für Reis wird in der Einigung ein moderater Marktzugang über ein jährliches Zollkontingent von 8 500 t gewährt. Gestartet wird mit 5 000 t und einer fünfjährigen Übergangsfrist. Dies entspricht laut EU-Kommission 0,3 % des EU-Reisverbrauchs.
Zudem wurden Australien Quoten von 20 000 t für Weizengluten und 800 t für Zuckermais eingeräumt. Den Quotenmengen für 750 hl Rum, 1 000 t Stärkederivate und 10 000 t Ethanol soll ebenfalls zollfreier Zugang eingeräumt werden.
Schutzinstrumente verankert
Darüber hinaus enthält das Abkommen einen bilateralen Mechanismus, der es der EU ermöglicht, Maßnahmen zum Schutz empfindlicher europäischer Waren und ihrer Hersteller zu ergreifen. Die Schutzinstrumente würden dann greifen, wenn im Fall eines Anstiegs der Einfuhren aus Australien der EU-Markt unter zu starken Preisdruck gerät. Dafür soll es eine eigene EU-Verordnung geben.
Auch bei den bis zuletzt schwierigen Verhandlungen um den für die EU wichtigen Schutz geografischer Angaben ist eine Einigung gelungen. Aus dem Verhandlungsteam der EU-Kommission heißt es, dass Australien bisher in dieser Frage strikt an der Seite der USA gestanden hat. Beide lehnten bisher das EU-Konzept eines besonderen Schutzes anerkannter geografischer Angaben strikt ab. Daher wird es nun in Brüssel als besonderer Erfolg gewertet, dass das Abkommen künftig 165 geografische Angaben für Landwirtschaft und Lebensmittel und 231 geografische Angaben für Spirituosen aus der EU schützen soll. Als Beispiele werden die Käsespezialität Comté, Irish Whiskey und Lübecker Marzipan genannt.
Darüber hinaus haben sich Australien und die EU auch auf ein modernisiertes bilaterales Weinabkommen geeinigt. Aufbauend auf ein bereits geschlossenes Übereinkommen werden neben den bereits existierenden 1 650 geschützten Namen fünfzig neue geografischen Angaben für Wein aus zwölf verschiedenen Mitgliedstaaten hinzugefügt.
AgE
