09.09.2026

Familienbetriebe zahlen Zeche

Foto: imago/Christian Ohde

Agrarbranche kritisiert Einkommensteuerreform

Teile der von der Bundesregierung vorgesehenen Einkommensteuerreform sorgen in der Agrar­branche für Kritik. Die geplanten steuerlichen Mehrbelastungen für Personenunternehmen müssten durch wirksame Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden, mahnten der Deutsche Bauernverband (DBV), der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027. Dieser wurde am Mittwoch vergangener Woche vom Bundeskabinett beschlossen.

Zur teilweisen Gegenfinanzierung der angestrebten steuerlichen Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen will die Bundesregierung höhere Einkommen stärker belasten. So soll der bisherige Höchststeuersatz von 45 % künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250 000 € gelten. Derzeit greift dieser „Reichensteuersatz“ ab rund 278 000 €. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280 000 € soll zudem eine neue „Superreichensteuer“ von 47 % eingeführt werden.

„Die vorgesehenen Steuererhöhungen treffen nicht nur private Einkommen, sondern vor allem familiengeführte Unternehmen in Land-, Forstwirtschaft und Gartenbau“, stellten DBV, ZVG und FABLF fest. Weil die Einkommensteuer für diese Betriebe zugleich die Unternehmenssteuer sei, verringerten höhere Steuersätze unmittelbar ihre Investitionskraft. Folglich fehle an anderer Stelle Geld für Modernisierung, Klimaanpassung und Betriebsnachfolge. Kritisch sehen die Verbände darüber hinaus die vorgesehene Anhebung des Pauschalsteuersatzes für Minijobs von 2 auf 5 %. Gerade für Betriebe mit hohem saisonalem Arbeitskräftebedarf verteuere sich dadurch die Beschäftigung dringend benötigter Arbeitskräfte erheblich. Zusammen mit den bereits beschlossenen Erhöhungen der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung führe dies zu einer weiteren spürbaren Kostensteigerung, warnen die Verbände.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer in zwei Schritten anzuheben. Zur Entlastung mittlerer Einkommen soll die zweite Progressionszone bis 70 600 € abgeflacht werden. Das Kindergeld soll von heute 259 € im nächsten Jahr auf 267 € und dann auf 272 € je Kind und Monat angehoben werden. Auch die Freibeträge für Kinder und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sollen steigen. Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen soll der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 € erhöht werden. Die Bundesregierung veranschlagt das Entlastungsvolumen auf insgesamt rund 10 Mrd. € im Jahr.

AgE


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