Gestalter statt Statisten
Ohne den Verweis darauf, damit Bürokratie zu entrümpeln, kommt derzeit kaum eine politische Entscheidung aus. Doch der Stempel bürgt nicht zwangsläufig für mehr Rücksichtnahme auf die Interessen Betroffener.
Nicht nur im politischen Umfeld hat Heimat gerade Hochkonjunktur. Das ist verständlich. Gerade in Zeiten, in denen viel im Umbruch ist und global allerorten Unsicherheiten entstehen: Digitalisierung, Transformation der Wirtschaft, Brüchigkeit jahrzehntelang bewährter Partnerschaften zwischen Staaten und so weiter, und so weiter. Manche Trendforscher sagen voraus, dass sich – wie schon zu früheren Zeiten während konjunktureller Tiefphasen – Menschen wieder mehr und mehr ins Private zurückziehen werden und Geborgenheit suchen im Vertrauten. Die Heimat scheint dafür genau der richtige Ort zu sein. Wen wundert es da, dass aus verschiedensten Richtungen versucht wird, den Begriff zu besetzen oder zu vereinnahmen.
Was vor allem Populisten dabei vergessen: Heimat ist nichts Statisches, nichts, was sich einmal geformt hat und dann auf ewig so bleibt und zementiert ist. Heimat und das, was sie ausmacht, unterliegt einem dauernden Wandel. Gerade im Rheinland ist das zu spüren. Hier trafen und treffen sich seit Jahrhunderten Menschen vieler Herkünfte und Völker und hinterlassen ihre Spuren: In der Sprache, in Gewohnheiten und im Landschaftsbild. Es sind Menschen, die Heimat gestalten, und nicht Gesetze und Verordnungen. Denn auch die unterliegen einem Wandel, einem menschgemachten Wandel.
Es ist gut und lobenswert, wenn politische Entscheider erkennen, dass Veränderungen und Gesetze, die den Rahmen dafür geben sollen, nicht an den Menschen vorbei durchgepeitscht werden dürfen, die es betrifft. Die Heimat-Agenda, die Alois Rainer in der vergangenen Woche vorgestellt hat, hat eine riesige Schwachstelle: dem Minister, der neben Landwirtschaft und Ernährung eben auch für das Thema Heimat im Regierungskabinett zuständig ist, fehlen frische Finanzmittel zur Umsetzung. Aber er rückt ein Vorgehen in den Mittelpunkt, das manchen in der Politik scheinbar verloren gegangen ist: Redet mit den Menschen, tauscht euch mit ihnen aus, um zu erfahren, was sie brauchen, was sie bewegt, um die Anliegen der Betroffenen in die Entscheidungen einfließen zu lassen.
Egal ob auf EU-, Bundes- oder Landesebene, in Bezug auf Umwelt- und Naturschutzpolitik werden die Zweifel größer, dass die Einbeziehung der Betroffenen eine besondere Rolle spielt. Die Interessen der Menschen in den ländlichen Räumen – die naturgemäß besonders von Regulierungen in diesen Politikfeldern betroffen sind! – haben in den vergangenen Jahren vielmehr nur bedingt Gehör gefunden. Nach wie vor bemühen sich ihre Interessenvertretungen, die Auswüchse zum Beispiel der Entwaldungsverordnung (kurz EUDR) oder der Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) abzumildern.
Neben diesen beiden Mega-Themen gerät etwas aus dem Blick, dass auch auf Landes- und kommunaler Ebene gesetzliche Vorgaben Umwelt- und Naturschutz regeln. So hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen kürzlich das „Gesetz zur Entlastung und Beschleunigung des Vollzugs des Naturschutzrechts und anderer Vorschriften“ vorgelegt, mit dem das Landesnaturschutzgesetz novelliert werden soll. Dazu hat in der vergangenen Woche eine Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume des Landtages stattgefunden. Neben anderen Punkten kritisierten die Vertreter der ländlichen Räume dort vor allem, dass unter dem Deckmantel von Vereinfachungen die Beteiligung kommunaler Wahlgremien beschränkt werden soll, so etwa bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten. Man muss gar nicht auf weitere Details dazu eingehen, um vor einem solchen Schritt zu warnen. Denn damit bekommen die Betroffenen einmal mehr den Eindruck vermittelt, dass sie mehr und mehr vom Gestalter ihrer Heimat zum Statisten degradiert werden, wenn ihre gewählten Vertreter Mitsprachemöglichkeiten verlieren.
