Grünes Licht für Mercosur-Klauseln
Die Mitgliedstaaten haben den Handelsschutzklauseln zum Mercosur-Handelsabkommen final grünes Licht gegeben. Nun kann die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Das Gesetz tritt standardmäßig 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung gilt für die vorläufige Anwendung des Abkommens, bleibt aber weiterhin gültig, wenn das EU-Mercosur-Abkommen vollständig ratifiziert ist.
Die Schutzklauseln legen fest, unter welchen Bedingungen die EU die im Rahmen des Vertrags vorgesehenen Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Einfuhren aus den vier Partnerstaaten – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – vorübergehend aussetzen kann. Dies soll dann möglich sein, wenn ein starker Anstieg dieser Einfuhren den hiesigen Erzeugern schadet. Konkret muss die Europäische Kommission künftig eine Untersuchung über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen einleiten, wenn die Preise für sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse um 5 % fallen und gleichzeitig entweder die betreffenden Einfuhren aus dem Mercosur innerhalb der Quote im Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt um 5 % steigen oder die Importpreise um 5 % fallen.
AgE
