24.04.2024

Gutachten zu GAP-Änderungen

Foto: imago/Manngold

Rein rechtlich betrachtet, ist eine Verabschiedung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) möglich. Das besagt ein Rechtsgutachten des juristischen Dienstes des Europaparlaments. Das als vertraulich eingestufte Dokument, das dem Pressedienst Agar-Europe vorliegt, wurde auf Antrag der Mehrheit der umweltpolitischen Sprecher erstellt. Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Pascal Canfin, hatte in ihrem Auftrag am 22. März formell gefordert, die Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen mit den Umweltbestimmungen der GAP-Strategieverordnung und den Haushaltsvorschriften zu prüfen. Zudem sollten die rechtlichen Auswirkungen einer reduzierten Konditionalität bei Betrieben mit weniger als 10 ha sowie das Fehlen einer Folgenabschätzung juristisch bewertet werden.

Auswirkungen für die Ziele des EU-Klimagesetzes seien dem Gutachten zufolge wegen des Fehlens einer Folgenabschätzung schwer zu bewerten. Es wird unterstrichen, dass der Kommissionsvorschlag kein absolut rechtsverbindlicher Text, sondern eben ein Vorschlag sei. So bestehe natürlich die Möglichkeit, den Entwurf im Zuge des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens anzupassen. Den Gutachtern zufolge ist es Sache der Gesetzgeber – also des Europaparlaments und des Rates – einer potenziellen Verschiebung politischer Prioritäten durch die Kommission nach eigenem Ermessen Einhalt zu gebieten. Bekanntlich haben sich sowohl Rat als auch Europaparlament bereits für entsprechende Eilverfahren ausgesprochen. Daher ist bei einer erwartbaren Mehrheit mit keinen Änderungen mehr zu rechnen.

Kritik an GAP-Änderungen

Auf den letzten Metern vor der Abstimmung über die Änderungen an der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat sich die EU-Kommission noch deutliche Worte von Umweltpolitikern anhören müssen. Neben den Änderungsvorschlägen selbst kritisierten die Abgeordneten in der Anhörung im Umweltausschuss auch das Vorgehen der Brüsseler Behörde. Einzelne Abgeordnete warfen der Behörde Selbstgefälligkeit vor. Erneut beklagt wurde das Fehlen einer Folgenabschätzung. Der stellvertretende Generaldirektor der Generaldirektion Landwirtschaft (DG AGRI), Mihail Dumitru, verteidigte erwartungsgemäß die geplanten GAP-Änderungen. Zudem betonte er, dass sowohl die Rechtsgutachten der Kommission und des Rates als zuletzt auch das des Europaparlaments zu dem Ergebnis gekommen seien, dass die Vorschläge rechtskonform seien.