09.04.2025

Harsche Kritik an Düngeplänen

Foto: landpixel

Die schwarz-roten Pläne für eine Änderung des Düngegesetzes stoßen bei der Wasserwirtschaft und den Umweltverbänden auf Ablehnung. „Die Streichung der Stoffstrombilanzverordnung ist die falsche Strategie zur Umsetzung des von der EU-Kommission geforderten Wirkungsmonitorings“, heißt es in einer Stellungnahme der sogenannten Nitratinitiative. Ihr gehören neben dem Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zehn Umweltverbände sowie die Gewerkschaft ver.di an. Nach deren gemeinsamer Überzeugung stellt nur ein Instrument wie die Stoffstrombilanz ein wirksames Mittel zur Erfassung aller Nährstoffflüsse in einem landwirtschaftlichen Betrieb sicher. „Die vollständige betriebliche Nährstoffbilanz bildet daher die einzig sinnvolle und daher unentbehrliche Datengrundlage für das versprochene Monitoring“, lautet die Schlussfolgerung.

Ebenfalls nicht einverstanden sind die Verbände und Organisationen mit der Ankündigung im Entwurf für den Agrar­teil im Koalitionsvertrag, neben einer Streichung der Stoffstrom­bilanz besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten von Auflagen zu befreien. Die Einhaltung des in der EU-Nitratrichtlinie vorgegebenen Grenzwertes von 50 mg Nitrat pro Liter Grundwasser solle sichergestellt werden, indem in den überdüngten Roten Gebieten strengere Regeln zur Düngung gälten, stellt die Nitratinitiative fest. Dazu passe nicht, die strengen Regeln gegen Überdüngung abzuschaffen. Nur die Einhaltung der EU-Grenzwerte gewährleiste einen wirksamen Grundwasserschutz.

Nach Einschätzung des BDEW und der Umweltverbände würden die geplanten Regeln bei Klagen vor Gericht kaum standhalten. Sie verweisen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 2025 zum Maßnahmenprogramm Ems. Darin fordert das Gericht die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf, ihre Maßnahmen für die Flussgebietseinheit Ems im Hinblick auf den Nitratgehalt im Grundwasser nachzubessern.