Herkunft des ASP-Virus geklärt
Drei weitere Frischlinge innerhalb der infizierten Zone im Kreis Olpe
Bei dem Mitte Juni entdeckten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen führt die Spur nach Italien. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) stammen die nächstverwandten ASP-Viren des NRW-Falls aus Süditalien. Ein internationaler Abgleich mit veröffentlichten Genomdaten zeige eine hohe Übereinstimmung mit Viren aus der Region Kalabrien. Diese italienischen Varianten wiesen besondere Veränderungen auf, die auch bei der neuen Variante aus NRW gefunden worden seien. Das FLI wies darauf hin, dass sich die ASP-Virusvariante aus NRW signifikant von den bisher bekannten Fällen in andere Teilen Deutschlands unterscheidet. Das hätten virologische Untersuchungen an Blut- und Gewebeproben von betroffenen Wildschweinen ergeben.
Laut NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen ist noch nicht genau geklärt, wie die ASP in das Bundesland gekommen ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei der ASP-Eintrag auf menschliches Verhalten zurückzuführen. Eine Quelle könnten unbedacht im Wald entsorgte Lebensmittel sein. Gorißen appellierte an alle, sich streng an die Schutzmaßnahmen zu halten und sich vernünftig und umsichtig in der Natur zu verhalten. Wichtig sei es, keine Lebensmittelreste in offenen Mülleimern zu entsorgen oder in der Natur zu hinterlassen, weil sie das ASP-Virus enthalten und von Wildschweinen aufgenommen werden könnten.
Die Suchteams der ASP-Kadaversuchhundestaffel des Landes, Einsatzkräfte des Kreises Olpe und ehrenamtliche Helfer sind seit dem 14. Juni tagtäglich im Einsatz, um nach verendeten Wildschweinen zu suchen. Dabei sind drei weitere Frischlinge aufgefunden worden, die mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert waren. Die Wildschweine wurden innerhalb eines 500-m-Radius der bisherigen tot aufgefundenen Tiere entdeckt. Es ist davon auszugehen, dass auch diese zu der gleichen Rotte gehören. Entsprechende Untersuchungsergebnisse des vor Ort zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes CVUA-Westfalen in Arnsberg sind vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt worden.
Weiterhin gibt es keine Notwendigkeit, die seit 16. Juni geltenden Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein um weitere Schutzmaßnahmen zu ergänzen, weil sich der Fundort innerhalb der infizierten Zone und in der Nähe der weiteren Totfunde befindet. In der betroffenen Region gilt beispielsweise grundsätzlich, dass ausgewiesene Wege nicht verlassen werden dürfen. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Der Transport von Schweinen aus einem Betrieb, der in einer infizierten Zone gelegen ist, ist nicht erlaubt. Allerdings ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Mit dem Zaunbau wurde noch nicht begonnen, da die Suche nach verendeten Wildschweinen in einem sternförmigen Schema anhält.
Die konkrete Ausdehnung der infizierten Zone sowie die dortigen Vorgaben sind den regelmäßig aktualisierten Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise zu entnehmen. Hier sind interaktive Karten mit Suchfunktionen hinterlegt.