12.03.2025

Kommission für Herabsetzung

Foto: imago/Martin Wagner

Die EU-Co-Gesetzgeber müssen der Anpassung der FFH-Richtlinie zustimmen

Um den Schutzstatus des Wolfs zu senken, hat die EU-Kommission nun auch offiziell einen Änderungsvorschlag zur Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie gemacht. Gemäß einem am Freitag vergangener Woche vorgelegten Gesetzesvorschlag soll der große Beutegreifer dort von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft werden. Sollten Europaparlament und Rat dem Vorschlag folgen, würde der Wolf von Annex 4 in Annex 5 der FFH-Richtlinie verschoben. Die Absenkung des Schutzstatus von Wölfen durch die Berner Konvention ist ebenfalls am Freitag vergangener Woche in Kraft getreten. Ein früherer Start der Anpassung des EU-Rechts war somit rechtlich nicht möglich.

Darüber hinaus soll den Mitgliedstaaten gemäß Kommissionsvorschlag zusätzliche Flexibilität beim Management ihrer lokalen Wolfspopulationen gegeben werden. Entsprechende Maßnahmen dürfen künftig an die regionalen Gegebenheiten angepasst sein. Unterstrichen wird von der Kommission, dass die Erhaltungs- und Managementmaßnahmen der EU-Länder weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand erreichen, beziehungsweise aufrechterhalten müssen. Schließlich bleibe der Wolf eine geschützte Art, ruft man in Erinnerung. Des Weiteren soll den nationalen Regierungen weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, ein höheres Schutzniveau für den Wolf beizubehalten.

Zudem betont die Brüsseler Behörde, dass Investitionen in geeignete Maßnahmen zur Schadensverhütung bei Weidetieren unerlässlich seien. Sie hat angekündigt, Mitgliedstaaten und Interessensvertretern bei der Konzeption und Umsetzung solcher Maßnahmen „weiterhin mit finanziellen Mitteln und anderweitiger Unterstützung zur Seite stehen“.

AgE