16.09.2026

Kooperativer Naturschutz in Gefahr

Foto: imago/Jürgen Heinrich

Ein neues Rechtsgutachten bestätigt Befürchtungen von Verbänden

Den Stopp der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) und deren nationaler Umsetzung fordern maßgebliche Verbände der Land- und Forstwirtschaft. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, warnte vor einem Ende des kooperativen Naturschutzes, sollte es bei dem Vorhaben in seiner derzeitigen Form bleiben. Für Waldeigentümer-Präsident Prof. Andreas Bitter sind die Regelungen fachlich komplett verfehlt. Sie ignorierten die veränderten Anforderungen an den Waldbau infolge des Klimawandels. Laut dem Vorsitzenden der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt, bergen die derzeit vorgesehenen Instrumente große Risiken für die Flächennutzung und die Eigentumsrechte der Land- und Forstwirte.

Die Verbände stützen sich auf ein gemeinsam in Auftrag gegebenes Gutachten. Danach drohen mit den Vorgaben der im Jahr 2024 beschlossenen Brüsseler Wiederherstellungsverordnung und dem vorliegenden nationalen Gesetzentwurf zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG) ordnungsrechtliche Beschränkungen der Landnutzung. Dies stehe im Widerspruch zur politischen Zusage, Freiwilligkeit bei den Maßnahmen zu wahren. Laut den Autoren gerate die Land- und Forstwirtschaft weiter unter Druck, weil Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse dazu führen, dass Flächen dafür vorrangig in Anspruch genommen werden sollen. Bislang sei auch ungeklärt, wie in Deutschland Wiederherstellungsflächen und -maßnahmen festgelegt werden sollen. Schließlich fehle es an Vorkehrungen, bei der angestrebten Stabilisierung von Ökosystemen die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen. Dies werde einem zukunftsfähigen Waldumbau nicht gerecht.

DBV-Präsident Rukwied sieht mit den Ausführungen die Vorbehalte des Berufsstands bestätigt: „Das Gutachten entlarvt die politischen Zusagen einer freiwilligen Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung als offenkundig unredlich und irreführend“. Wenn freiwilliges En­gage­ment in Auflagen münde und Fläche der Produktion entzogen würde, ende die Bereitschaft der Land- und Forstwirte für mehr Natur- und Artenschutz. Obendrein konterkarierten die umfangreichen Flächenziele und Schutzgebietsausdehnungen der WVO und des Natürlichen Infrastrukturgesetzes die nationale Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge.

AgE


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