22.07.2026

Missbrauch von Informationsanspruch

Foto: imago/Herrmann Agenturfotografie

Gericht versagt Offenlegung von Pflanzenschutzdaten

Das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen hat die Herausgabepflicht von Pflanzenschutz-Anwendungsdaten im Fall eines Landwirts gekippt. Der Landwirt ist Vorsitzender eines Kreisbauernverbands und Mitglied im Vorstand des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg (LBV). Er hatte gegen einen Bescheid des zuständigen Landratsamts geklagt, der die Offenlegung von Daten zu seinem Pflanzenschutzmitteleinsatz anordnete. Angefragt hatte sie ein Nutzer des Internetportals „FragDenStaat“.

Das Gericht gab der Klage statt und begründete dies mit offensichtlichem Missbrauch des Informationsanspruchs laut dem geltenden Umweltverwaltungsgesetz (UVwG). Das Gesetz regelt den Zugang zu Umweltinformationen und wie die Öffentlichkeit in Umweltfragen zu beteiligen ist; es galt auch als Grundlage für die FragDenStaat-Anfrage beim Amt. Die Anfragen und Auswahl der Personen, von denen Informationen erbeten worden waren, fallen zeitlich mit den bundesweiten Bauernprotesten vom Januar 2024 zusammen – ein Zusammenhang, den der Antragsteller selbst hergestellt hatte. Ausschlaggebend war für die Kammer, dass der Antragsteller die Herausgabe nicht flächendeckend oder nach sachbezogenen Kriterien wie Region, Kultur oder Anwendungsformen verlangt hatte, sondern bei seinen Anfragen gezielt einzelne Landwirte auswählte, deren einziges gemeinsames Merkmal ihr ehrenamtliches Vorstandsamt im Kreis- oder Landesbauernverband ist. Ein politisch motiviertes Informationsinteresse schließt einen Anspruch auf Umweltinformationen dabei laut Urteil grundsätzlich nicht aus.

Die Grenze zum Missbrauch sieht die Kammer aber überschritten, wenn ein Begehren nicht mehr auf Umweltinformationen als solche ziele, sondern vorrangig dazu diene, Personen wegen ihrer gesellschaftlichen oder verbandspolitischen Tätigkeit anzugreifen oder unter Druck zu setzen. Das könne dazu führen, dass sich „Funktionsträger aus Furcht vor Stigmatisierung aus dem Ehrenamt ins Private zurückziehen“, wie es in der Begründung heißt. Das Landratsamt trägt die Kosten des Verfahrens. Zudem wurde keine Berufung zugelassen. Laut Landesbauernverband sind insgesamt zwölf Personen von FragDenStaat-Anfragen betroffen. Im Mai hatte das Gericht in einem ähnlichen, von einer GbR geführten Verfahren noch anders entschieden. Weitere Klagen von Verbandsvorständen sind anhängig.

AgE


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