30.09.2026

Neues zur Registrierkassenpflicht

Ausnahmeverordnung soll kommen – Kabinett segnet Ermächtigungsgrundlage ab

Die Bundesregierung hat die Registrierkassenpflicht auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss vergangene Woche den vom Bundesfinanzministerium (BMF) erarbeiteten Gesetzentwurf. Im Anschluss teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit, dass eine Verordnung mit Ausnahmen für die Land- und Forstwirtschaft auf Basis der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage nach Verkündung des Gesetzes zeitnah beschlossen werden soll. Diese soll ebenfalls zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Hofläden und Marktstände

In der geplanten Ausnahmeverordnung würden die Besonderheiten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe berücksichtigt, bekräftigte Ressortchef Alois Rainer. Laut BMF kommen für Ausnahmen etwa Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern oder die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben sowie Wochen- und Jahrmärkte in Betracht. Im Entwurf ist bereits eine Ausnahme für alle Steuerpflichtigen mit Barum­sätzen unter 12 000 € im Jahr enthalten.

Steuerhinterziehung bekämpfen

Das „Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen“ ist Teil des „Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität“. Es regelt unter anderem, dass offene Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 000 € ab dem Jahr 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Zudem soll die Pflicht für Papierbons abgeschafft werden.

AgE


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