Notfallzulassung im Kartoffelbau erteilt
Um Ernteausfällen durch die sich stark ausbreitende Glasflügelzikade vorzubeugen, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine zeitlich befristete Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel im Kartoffelanbau erteilt. Anfang April hatte das BVL bereits die Notfallzulassung für den Zuckerrübenanbau bewilligt.
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt dazu: „Für viele Bauern wird das heimische Insekt zur echten Gefahr für gute Ernten. Jede vertretbare Möglichkeit, wie wir der Landwirtschaft zur Seite stehen können, wird deshalb unter Hochdruck geprüft.“ Die Sorge um die Schäden durch die Glasflügelzikade sei überall groß. Es gelte, die Ausbreitung dieses Schädlings nachhaltig zu stoppen – gemeinsam mit der Praxis, der Forschung und den Ländern und mit dem gesamten Werkzeugkasten des Pflanzenschutzes.
Hintergrund
Die Schilf-Glasflügelzikade ist ein heimisches Insekt, das sich aber in den letzten Jahren durch die milderen Temperaturen in Deutschland stark verbreitet hat. Sie überträgt zwei bakterielle Erreger, die in Kombination das sogenannte Syndrome Basses Richesses (SBR) und Stolbur auslösen. Beides führt zu massiven Ertragseinbußen, besonders im Zuckerrübenanbau. Eine direkte Bekämpfung der Bakterien ist nicht möglich – deshalb ist die Eindämmung des Überträgers entscheidend.
Das BVL hat im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (Art. 53) Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkstoffen für eine begrenzte Fläche und einen Zeitraum von 120 Tagen zugelassen. Die Anwendung ist nur nach amtlichen Warndienstaufrufen und unter strengen Auflagen möglich.
Weitere Informationen zu den Notfallzulassungen finden Sie auf der Website des BVL .