Novelle des Düngegesetzes vor dem Aus
Die nicht zuletzt von der Europäischen Kommission angemahnte Änderung des Düngerechts wird bis auf Weiteres nicht kommen. Aller Voraussicht nach wird der Vermittlungsausschuss nicht mehr vor der Bundestagswahl zusammentreten. Das bedeutet das Aus für das vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat abgelehnte Zweite Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes. Das Gesetzgebungsverfahren müsste vom nächsten Parlament neu aufgerollt werden. Das bedeutet zugleich, dass die bestehende Stoffstrombilanzverordnung zunächst nicht aufgehoben wird. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte dies auf der Agrarministerkonferenz (AMK) Anfang September in Oberhof als Beitrag zu einem Gesamtkompromiss mit den Ländern in Aussicht gestellt. Ein Sprecher des Agrarressorts versicherte, dass dieses Angebot weiter bestehe. Ob es dazu komme, hänge jedoch von den Beratungen als Ganzes ab.
Insbesondere die Länderagrarminister der Union lehnen die Stoffstrombilanz als bürokratisch und weitgehend wertlos für den Grundwasserschutz ab. Das ist auch die Position des Deutschen Bauernverbandes. Demgegenüber hatten zuletzt vor allem Umweltverbände davor gewarnt, dieses Instrument zu streichen. Nur durch das Zusammenspiel aus Stoffstrombilanz und Monitoring könne Verursachergerechtigkeit in der Düngepolitik geschaffen werden, heißt es in einem Verbändeappell von Ende Oktober.