Öko-Regelungen auf jedem dritten Hektar
Brachen und Kennarten am häufigsten beantragt
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) von Nordrhein-Westfalen hat jetzt Zahlen zur Beantragung der Öko-Regelungen (ÖR) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) veröffentlicht. Demnach wurden 46 573 Anträge gestellt, die in Summe für 586 573 ha und damit mehr als ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in NRW stehen. Die meisten Anträge wurden für die Öko-Regelung 1a (nicht produktive Flächen), Stufe 1 gestellt. Dafür ist der Prämiensatz mit 1 300 €/ha zwar am höchsten. Die Maßnahme in dieser Stufe konnte jeder Betrieb allerdings nur für einen ha beanspruchen; bei prozentual höherem Anteil nichtproduktiver Flächen sinkt der Prämiensatz.
Die flächenmäßig bedeutendste Öko-Regelung im Ackerbau ist dagegen ÖR 2 – Anbau vielfältiger Kulturen. Sie wurde von mehr als 1 300 Betrieben für knapp 150 000 ha beantragt. Mit nur 60 €/ha ist die Öko-Regelung aber auch diejenige, die am drittniedrigsten dotiert ist. Nur für die ÖR 6b – Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) bei Grünfutter- oder Ackerfutteranbau – sowie ÖR 7 – Natura 2000 – sind die Fördersätze noch geringer.
Was die beantragte Fläche angeht, ist die ÖR 5 – Nachweis von fünf Kennarten auf Grünland – der absolute Spitzenreiter mit mehr als 192 000 ha. Mit 27 Antragstellern und lediglich 16 ha beantragte Fläche ist die Beliebtheit von Agroforst (ÖR 3) in NRW äußerst niedrig.
Rein rechnerisch hat der Aufstellung des MLV zufolge jeder Betrieb in NRW im Durchschnitt mindestens eine Öko-Regelung beantragt. Für die Förderung muss das Land insgesamt mehr als 23 Mio. € an Prämien auszahlen. Im Vergleich mit der Statistik des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) über die Beantragung der Öko-Regelungen, die vor gut zwei Wochen veröffentlicht wurde (siehe LZ 32/26), ergeben sich kaum Abweichungen bei den Flächenanteilen der einzelnen ÖR.
ds
