OVG kippt Landesverordnung
Niedersächsische Landesdüngeverordnung bleibt aber weiter in Kraft
Die niedersächsische Landesdüngeverordnung muss wohl überarbeitet werden. Wie der Landesbauernverband am Dienstag vergangener Woche berichtete, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg geurteilt, dass die aktuelle Verordnung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalte. Es sehe gravierende Rechtsfehler. Man werde jetzt die Begründung des Gerichts abwarten und daraus dann die Schlüsse für das weitere Vorgehen ziehen, erklärte Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges.
Gegen die „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat“ haben sich dem OVG zufolge zahlreiche Landwirte mit Normenkontrollanträgen gewandt. Sie erachten das Vorgehen bei der Ermittlung des belasteten Grundwassers als fehlerhaft und die zusätzlichen Beschränkungen als unverhältnismäßig. Die Landwirte setzen laut Berges jetzt aber insbesondere auf die zukünftige Bundesregierung, dass diese „Verbesserungen für die in angeblich nitratbelasteten Gebieten wirtschaftenden Landwirte“ auf den Weg bringt. Ein weiteres Warten der Politik auf eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig würde nämlich noch Jahre dauern, ohne dass sich für die Landwirte etwas substanziell verändern würde.
Das Land Niedersachsen wird aller Voraussicht nach Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Landesdüngeverordnung beantragen. „Wir nehmen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Kenntnis. Wir haben allerdings nach einer ersten Einschätzung Zweifel an der Rechtsauffassung des Gerichts“, erklärte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums in Hannover gegenüber Agra Europe (AgE). Jetzt gelte es, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und umfassend die rechtlichen und tatsächlichen Folgen zu prüfen. Darüber, ob Revision eingelegt werde, entscheide das Land danach, so die Sprecherin weiter. Bis dahin bleibe die Landesdüngeverordnung in Kraft. Dies gilt der Ressortsprecherin zufolge auch dann, wenn das Land die Revision beantragt.
Laut dem OVG Lüneburg sind die roten Gebiete „fehlerhaft ermittelt“ worden. Wie das Gericht am Mittwoch vergangener Woche zu seinem Urteil feststellte, steht die in Niedersachsen angewandte Methode zur Festsetzung der roten Gebiete nicht mit den Vorgaben der bundesrechtlichen Düngeverordnung in Einklang. So seien bei der Ermittlung der Ausdehnung der nitratbelasteten Gebiete in einem Grundwasserkörper regelmäßig auch in anderen Grundwasserkörpern gemessene Nitratwerte berücksichtigt worden. Dies entspreche weder den Vorgaben der Düngeverordnung, noch sei dies sachlich gerechtfertigt.
AgE