Rainer behält die Ruhe
NRW: „Notfallverordnung keine geeignete Lösung“
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) sieht keinen akuten Handlungsbedarf in der Düngepolitik. Zurückhaltend wird im Agrarressort der Vorschlag von vier SPD-Landesministern und des Bundesumweltministeriums aufgenommen, mit einer Übergangsverordnung des Bundes der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit in den Ländern bei der Ausweisung der roten Gebiete zu begegnen. Eigenen Angaben zufolge wird das Ministerium im Zuge der Neuaufstellung des Düngerechts weiter mit allen relevanten Akteuren im Austausch bleiben. Selbstverständlich sei dabei „die Mitwirkung aus den Bundesländern und dem Ressortkreis unverzichtbar“. Im laufenden Prozess werde man sich aber nicht zu einzelnen Forderungen äußern, so ein Ministeriumssprecher.
Klare Erwartungen an die Länder hat der Deutsche Bauernverband (DBV). In Anbetracht der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung seien vor allem die Landesregierungen am Zuge, ihre Landesdüngeverordnungen mit der Ausweisung der roten Gebiete aufzuheben, erklärte der DBV-Fachbereichsleiter Umwelt- und Naturschutzpolitik, Steffen Pingen. Für ihn besteht angesichts des Urteils kein Zweifel, „dass die Rechtsgrundlage für die Gebietsausweisung in Verbindung mit weitreichenden Auflagen in der Düngeverordnung nicht den Anforderungen genügt, die die Verfassung an Einschränkungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit stellt“. Pingen sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium gefordert, mit der unerlässlichen Änderung der Düngeverordnung nicht nur das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen, „sondern gleichzeitig auch im Sinne der Verursachergerechtigkeit Ausnahmen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe von den strengen Auflagen der Düngeverordnung vorzusehen.“
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) des Landes Nordrhein-Westfalen daher entschieden, die Landesdüngeverordnung insgesamt unverzüglich aufzuheben. Mit der Aufhebung entfallen dem MLV zufolge in NRW die Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete und damit sowohl die strengen Düngeauflagen in den roten Gebieten als auch abweichende Anforderungen in den nicht belasteten Gebieten.
Durch die Aufhebung der Landesdüngeverordnung erhalten Ministerin Silke Groißen zufolge die Landwirte „nunmehr endgültige Rechtssicherheit“. Es sei jetzt Aufgabe des Bundes, so schnell wie möglich den notwendigen Rechtsrahmen und Klarheit bei der Ausweisung besonders nitratbelasteter Gebiete zu schaffen. Deshalb sei auch aus Sicht des MLV eine Notfallverordnung als Übergangsregelung keine geeignete Lösung, die nur weitere Rechtsunsicherheiten schaffen würde.
AgE/PI

