Rechtliche Fragen zur Regionalisierung im Düngerecht sind lösbar
Keine unüberwindbaren rechtlichen Hindernisse sieht der Göttinger Agrarrechtler Prof. José Martínez, was eine Regionalisierung des Düngerechts angeht. Mit ihrem Beschluss auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Würzburg hätten sich der Bund und alle 16 Länder erstmals auf eine gemeinsame Richtung für ein neues Düngerecht verständigt. „Das ist nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025 ein wichtiger Schritt“, erklärte Martínez am Montag gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe (AgE). Aus seiner Sicht überzeugt der Grundgedanke, angesichts einer regional sehr unterschiedlichen Nitratbelastung in Deutschland mit einer Steuerung nach Risiko und Verursacher Wirksamkeit und Akzeptanz des Düngerechts zu erhöhen.
Der Rechtswissenschaftler nannte eine Reihe von Punkten, wo er noch Klärungsbedarf sieht:
- Beispielsweise bei der Datengrundlage. Ohne einzelbetriebliche Nährstoffbilanz lasse sich nicht feststellen, wer Nitratbelastungen verursacht, betonte Martínez. Auch Befreiungen ließen sich dann nicht begründen.
- Eine klare Zuordnungsregel brauche es für Betriebe mit Flächen in mehreren Ländern. „Sonst bringt die Regionalisierung neue Bürokratie statt weniger“, warnte der Leiter des Instituts für Landwirtschaftsrecht an der Universität Göttingen.
- Ebenfalls eindeutig geregelt werden müsse die Verantwortung von Bund und Ländern. Zwar gingen dem Beschluss zufolge Gestaltung, Vollzug und das Haftungsrisiko auf die Länder über. Gegenüber der EU bleibe jedoch der Bund verantwortlich.
- Eindeutig geregelt werden müssten zudem Verfahrensfragen. Laut Martínez gehören die wesentlichen Vorgaben des Düngerechts ins Außenrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern umfasst. Das vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. Oktober 2025 zwingend geforderte nationale Nitrat-Aktionsprogramm mit strategischer Umweltprüfung muss vor der Verordnung stehen. Den von den Ländern aufgeführten Zeitplan mit der Fertigstellung der rechtlichen Regelungen im Jahr 2027 hält Martínez daher für ehrgeizig.
Keine falschen Vorstellungen sollten sich nach Martínez’ Angaben die Länder über einen möglichen Verzicht auf Rote Gebiete machen, wie ihn das bayerische Modell vorsieht. Die Brüsseler Nitratrichtlinie schreibe für Regionen, in denen keine belasteten Gebiete ausgewiesen werden, ein vollständiges Aktionsprogramm mit wirksamen zusätzlichen Maßnahmen vor.
Die geeignetste der vorgestellten Varianten sieht der Rechtswissenschaftler in dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium entwickelten Vorschlag, auf Rote Gebiete zu verzichten, aber flächendeckend wirksame Düngeregeln zu schaffen. Mit einem einheitlichen Mindeststandard des Bundes, auf dessen Grundlage die Länder nach Risiko differenzieren könnten, seien die offenen Rechtsfragen am ehesten zu lösen. „So würde aus dem Kompromiss ein rechtssicheres und wirksames Modell“, zeigt sich Martínez zuversichtlich.
AgE
