Regierung beschließt Zuckerabgabe
Zweifel an Wirkung auf Übergewicht
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke. Die Maßnahme ist Teil eines Reformpakets, das am Mittwoch vergangener Woche vom Kabinett beschlossen wurde. Das soll dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren. Im Bundeshaushaltsentwurf für 2027 ist zudem eine Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen vorgesehen.
Nach dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken soll die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke in einem separaten Gesetzgebungsverfahren eingeführt werden und ab 2028 gelten. Dem Bund könnten dadurch Einnahmen von bis zu 450 Mio. € zufließen. Diese Mittel sollen jedoch nicht in den allgemeinen Haushalt gehen, sondern „in geeigneter Art und Weise“ der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen. Mit der geplanten Abgabe folgt die Bundesregierung den Empfehlungen der von Warken eingesetzten FinanzKommission Gesundheit (FKG). Wie die Abgabe konkret ausgestaltet werden soll, ist noch nicht entschieden. Der Vorschlag der FKG sieht eine Staffelung je nach Menge an Zucker je 100 ml vor: unter 5 g steuerfrei, von 5 bis unter 8 g 26 ct/l, ab 8 g 32 ct/l. Im Bericht der Kommission werden die durch den sinkenden Zuckerkonsum erwarteten Einsparungen infolge geringerer ernährungsbedingter Krankheiten auf 20 bis 170 Mio. € jährlich geschätzt.
Erwartungsgemäß fiel die Kritik aus den betroffenen Branchen scharf aus. Die Zuckerhersteller werfen der Bundesregierung vor, auf ihre Kosten Haushaltslöcher zu stopfen. Zweifel an der Wirksamkeit äußert die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ). In keinem Land habe eine solche Abgabe nachweislich zu weniger Übergewicht geführt. Der Lebensmittelverband Deutschland und die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) sprachen von einem „Bevormundungsprojekt“ und bezweifeln, dass es belastbare wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit der Abgabe gebe.
In einer gemeinsamen Stellungnahme unterstreichen der Rheinische Landwirtschafts-Verband und der Rheinische Rübenbauer-Verband, dass sie eine zusätzliche Abgabe für ungeeignet halten, um das Ziel zu erreichen, den Zuckerkonsum, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, zu senken. Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es den Verbänden zufolge „keine verlässlich nachweisbaren Effekte auf Übergewicht und Adipositas“. Die Abgabe schaffe jedoch neue Bürokratie und belaste Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Betriebe.
AgE/ds
