29.04.2026

Regierung stärkt Biokraftstoffe

Foto: agrarfoto.com

Hiesige Branche sieht nun für sich wieder eine Perspektive

In Deutschland sollen künftig mehr Biokraftstoffe getankt werden. Das haben Union und SPD am Donnerstag vergangener Woche beschlossen. Mit dem im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) werden die Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe deutlich verbessert. Zudem wird die Prävention von Betrugsfällen im Zusammenhang mit der THG-Quote gestärkt.

Deutliches Lob kommt aus der Industrie: Die Branche sehe nun wieder eine Per­spektive, teilte der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) mit. Auch die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßten das Gesetz. Scharfe Kritik äußerte hingegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Von den Bundestagsfraktionen der Grünen und Linken eingebrachte Entschließungsanträge, in denen insbesondere die Förderung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse abgelehnt wird, fanden keine Mehrheit im Plenum.

Union und SPD verständigten sich im federführenden Umweltausschuss zuletzt auf weitere Verschärfungen bei der THG-Quote. So soll im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf die verpflichtende Minderung der Treibhausgasemissionen im Kraftstoffsektor bis 2040 schrittweise auf 65 % steigen, statt wie zunächst vorgesehen auf 59 %. Im kommenden Jahr soll die Quote zunächst von aktuell 12,1 auf dann 17,5 % erhöht werden. Zudem setzte sich die Union mit ihrer Forderung durch, die Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von derzeit 4,4 % auf das europarechtlich zulässige Maximum von 5,8 % bis 2033 anzuheben.

Darüber hinaus sollen Betrugsfälle im Zusammenhang mit der THG-Quote künftig erschwert werden. So wird etwa die Doppelanrechnung sogenannter fortschrittlicher Biokraftstoffe rückwirkend zum 1. Januar 2026 gestrichen. Zu den fortschrittlichen Biokraftstoffen zählt beispielsweise Biodiesel aus Abfall- und Reststoffen, etwa gebrauchten Speisefetten. Hintergrund der Maßnahme sind seit 2023 bekannt gewordene Betrugsfälle mit falsch deklarierten importierten Biokraftstoffen. So wurden unter anderem große Mengen angeblich fortschrittlichen Biodiesels aus China eingeführt, bei denen es sich tatsächlich um aus Palmöl hergestellten Kraftstoff handelte. Als weitere Lehre aus diesen Betrugsfällen wurde zudem beschlossen, dass erneuerbarer Kraftstoffe nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar sein sollen, wenn Vor-Ort-Kon­trol­len durch staatliche Kon­trol­leure möglich sind.

AgE