25.03.2026

Rote Gebiete bald passé?

Foto: imago/Countrypixel

Bund und Länder halten sich die Möglichkeit eines Systemwechsels in der Düngepolitik offen. Die Agrar­minis­terkonferenz (AMK) verständigte sich da­rauf zu prüfen, künftig auf die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete zu verzichten. Dabei soll auch die Möglichkeit ausgelotet werden, ob das Düngerecht regionalisiert werden kann. Zur Klärung der anstehenden offenen Fragen soll eine hochrangige Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Deren Ergebnisse sollen mit Verbänden aus Landwirtschaft, Umweltschutz und der Wasserwirtschaft abgestimmt sowie mit der EU-Kommission erörtert werden. Abschließen will man die Arbeiten möglichst bis zum Beginn der Düngesaison 2027.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nannte den Zeitplan „sehr ambitioniert“. Man werde „mit Hochdruck“ an die Arbeit gehen, versicherte er zum Abschluss des Treffens. Ähnlich äußerte sich die bayerische Ressortchefin und AMK-Vorsitzende Michaela Kaniber. Für sie ist eine Neuregelung des Düngerechts ohne rote Gebiete vorstellbar und der Zeitrahmen machbar. Auch Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Agrar­minister Dr. Till Backhaus plädierte für eine Abkehr von den roten Gebieten. An ihre Stelle müsse „Bedarfsgerechtigkeit“ im Düngerecht treten. Anstatt rote Gebiete auszuweisen, müsse man in Zukunft „rote Betriebe“ identifizieren, von denen eine Belastung des Grundwassers ausgehe, so die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Die Grünen-Politikerin warnte zugleich vor übertriebenen Erwartungen. Eine solche Neuausrichtung benötige Zeit. Bis es so weit sei, brauche man Rechtssicherheit für die roten Gebiete. Ohne eine Übergangsregelung des Bundes werde es daher nicht gehen.

Das wird offenbar auch im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) so gesehen. Dort arbeitet man an einer Verordnung zur Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten, um den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung zu tragen. Diese Verordnung soll an die Stelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) treten und den Ländern als Rechtsgrundlage für die mögliche Ausweisung ihrer roten Gebiete dienen. Den Vollzug der dort geltenden strengen Düngeregeln haben nach dem Gerichtsurteil vom Oktober 2024 zu nitratbelasteten Gebieten in Bayern alle Bundesländern außer Kraft gesetzt. Das BMLEH will noch vor der Sommerpause einen beschlussreifen Entwurf für eine Gebietsausweisungsverordnung vorlegen.

Die Agrarministerkonferenz bekräftigt in dem Beschluss ihre Forderung, dass die Düngepolitik in Zukunft „praktikabler, kontrollierbarer und wirksamer“ gestaltet werden müsse. Dabei seien die Betriebe von einem Großteil der erheblichen Bürokratielasten zu befreien. Gleichzeitig müsse der Gewässerschutz konsequent vorangebracht werden.

AgE