25.02.2026
Schluss mit Rodentiziden?
Die Schadnagerbekämpfung in landwirtschaftlichen Betrieben steht vor einem Wandel. Von Juli 2026 an dürfen Landwirte Rodentizide nicht mehr als Dauerköder auslegen. Was es zu beachten gibt, fasst Viola Erfkämper, Landwirtschaftskammer NRW, zusammen.
Der Einsatz von Rodentiziden in landwirtschaftlichen Betrieben wird in den kommenden Jahren deutlich strenger geregelt. Mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 540 und der Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist klar: Die bisherige Praxis der routinemäßigen Schadnagerbekämpfung hat keine Zukunft mehr. Stattdessen rücken Begründungspflicht, Sachkunde, Dokumentation und Prävention in den Mittelpunkt.
Mehr in LZ 9-2026 ab S. 31.

