Stromsteuerentlastung bei hohem Verbrauch beantragen
Ein produzierendes landwirtschaftliches Unternehmen kann einen Antrag auf Stromsteuerentlastung für 2024 und für 2025 stellen. Wann das sinnvoll ist und wie es funktioniert, zeigt Elmar Brügger, Landwirtschaftskammer NRW.
Wenn Sie einen Entlastungsantrag für den betrieblichen Stromverbrauch für das Kalenderjahr 2024 stellen möchten, beträgt der Erstattungsbetrag 20 €/MWh beziehungsweise 2 ct/kWh. Es gibt allerdings einen Selbstbehalt von 250 €/Jahr. Dadurch bekommen Stromverbräuche bis 12,5 MWh oder 12 500 kWh/Jahr – das sind 250 € Selbstbehalt geteilt durch 20 €/MWh gleich 12,5 MWh – keine Erstattung. Ein Antrag lohnt sich erst bei deutlich höheren Stromverbräuchen. Bei einem Stromverbrauch von zum Beispiel 20 MWh/Jahr liegt die Stromsteuererstattung bei 150 €: 20 MWh Stromverbrauch/Jahr minus 12,5 MWh Selbstbehalt sind 7,5 MWh erstattungsfähiger Stromverbrauch, multipliziert mit 20 €/MWh ergeben 150 € Stromsteuererstattung.
Entlastung nur für Betriebsstrom
Für jedes Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft wird ein getrennter Antrag gestellt. Laufen Betriebs- und Privatstrom über einen Zähler, muss auf der Stromrechnung der Privatstromverbrauch vermerkt werden. Die Strommengen, die zum Beispiel für die private Elektromobilität verwendet werden, sind von der Entlastung ausgeschlossen. Im Entlastungsantrag darf nur betrieblich genutzter Strom geltend gemacht werden. Betrieblicher Strom wird zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie verwendet. Bei mehreren landwirtschaftlichen Unternehmen auf einer Hofstelle und nur einem Hauptbetriebszähler kann zum Beispiel nur über den Nachweis vom Zwischenzähler jeweils der zum jeweiligen Betrieb zugehörige Strom zur Antragstellung gebracht werden.
So läuft die Beantragung
Jeder Unternehmer aus der Land- und Forstwirtschaft kann sich überlegen, ob sich für ihn der zeitliche Aufwand lohnt, die Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Der Entlastungsantrag für den Stromverbrauch für das Kalenderjahr 2024 kann bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden
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