04.06.2025

Tempo für zwei Haushalte

Foto: imago/Countrypixel

Sowohl den Haushaltspolitikern im Bundestag und ihren Mitarbeitern als auch den zuständigen Ministerialbeamten in den Ressorts stehen intensive Monate bevor. Bis Ende des Jahres sollen gleich zwei Bundeshaushalte beschlossen werden: der infolge des Regierungswechsels längst überfällige für 2025 und im Anschluss der Haushalt für das nächste Jahr. Nachdem die Bundesministerien bis zum 23. Mai ihre Wünsche für die einzelnen Haushaltstitel melden mussten, geht es in den kommenden Wochen ans Eingemachte. Da erfahrungsgemäß die finanziellen Vorstellungen der Ressorts die des Finanzministeriums übersteigen, werden schwierige Verhandlungen erwartet. Bereits am 25. Juni will das Kabinett den Haushaltsentwurf für 2025 verabschieden. Fünf Wochen später, am 30. Juli, soll der Etatentwurf für 2026 folgen.

Wie die Aufstellung für den Agrarhaushalt ausgeht, ist aktuell völlig offen. Im ersten Entwurf der alten Bundesregierung waren für 2025 im Einzelplan 10 Ausgaben in Höhe von rund 6,86 Mrd. € veranschlagt. Das entsprach in etwa der Summe von 2024, die bei 6,93 Mrd. € liegt. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, 1,5 Mrd. € für die Weiterentwicklung der Tierhaltung bereitzustellen. Diese Summe steht aber ebenso wie alle anderen Ausgabenwünsche der Koalitionäre unter Finanzierungsvorbehalt. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur sollen für dieses Jahr insgesamt 12 Mrd. € zur Verfügung stehen. Dem Vernehmen nach übersteigen die Begehrlichkeiten der Ressorts diese Summe erheblich. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, dass die Vergabemodalitäten restriktiv gefasst werden sollen. Auch die Summe von 1,5 Mrd. €, auf die sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag für die Weiterentwicklung der Tierhaltung geeinigt hatten, steht unter Finanzierungsvorbehalt.

Die zwischen den Koalitionsparteien fest verabredete Wiedereinführung der Agrar­dieselrückvergütung schlägt mit etwa 0,5 Mrd. € zu Buche. Die Finanzierung erfolgt nicht über den Landwirtschaftsetat, sondern den Einzelplan 60, „Allgemeine Finanzverwaltung“.

AgE