Tauziehen um EUDR
Wird der Start der umstrittenen Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) nun verschoben? Eine Frage, auf die es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Antwort gibt. Stattdessen widersprechen sich die Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) und der EU-Kommission. Zunächst hatte das BMEL in einer Pressemeldung Mitte der Vorwoche erklärt, dass die EU-Kommission dem Haus mitgeteilt habe, an dem geplanten Anwendungsstart der EU-Verordnung zum 30. Dezember 2024 festhalten zu wollen.
Noch am selben Tag stellte ein Sprecher der Brüsseler Behörde klar: „Das ist nicht richtig“. Über eine mögliche Verschiebung sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Zwar habe man bisher keinen entsprechenden Vorschlag gemacht, dies aber auch „in keinster Weise“ ausgeschlossen.
Unterdessen haben der Deutsche Bauernverband (DBV), der Dachverband der Waldeigentümer (ADGW) sowie der Verband Familienbetriebe Land und Forst gemeinsam ihre Kritik an der Richtlinie erneuert. Sie forderten anlässlich eines Treffens mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine umgehende Verschiebung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten. Brüssel müsse das „Bürokratiemonster EUDR jetzt bändigen“. Anders als ursprünglich beabsichtigt, bringe die EUDR massive Beeinträchtigungen der heimischen Land- und Forstwirtschaft, sollte die Verordnung in ihrer derzeitigen Form zum Jahreswechsel 2024/25 wirksam werden. Dazu gehören laut den drei Verbänden neue bürokratische Dokumentationspflichten und „praxisferne Regeln wie die kleinräumige Geolokalisierung des Holzeinschlags, der Futterflächen für Rinder und des Anbaus heimischer Sojabohnen“.
AgE/ds