01.10.2025

Uneins beim Wolf

Foto: imago/Martin Wagner

Die Landwirtschaftsminister der Länder sind bei der Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs und der Definition von Obergrenzen nicht auf einen Nenner gekommen. Die sogenannten G-Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen sprachen sich auf der AMK für eine rechtssichere Grundlage für die Entnahme von Problemwölfen, nicht aber für eine pauschale Obergrenze aus. Die anderen 13 Bundesländer schlossen sich hingegen dem einstimmigen Beschluss der Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdSK) von Mitte September in Chemnitz an, wonach die bisherige Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfsbestands hierzulande die Bestandsentwicklung und die Ausbreitungsdynamik nicht mehr ausreichend abbildet. Die CdSK hatte die Bundesregierung aufgefordert, eine Methodik anzuwenden, die der positiven Bestandsentwicklung und Ausbreitungsdynamik des Wolfs der letzten 20 Jahre Rechnung trägt. Die Agrar­ressortchefs dieser 13 Länder forderten nun den Bund auf, schnellstmöglich die Ende Juli 2025 an die EU-Kommission gemeldete Einstufung des Wolfs von „unbekannt“ auf „günstig“ anzuheben. Zudem müsse in der alpinen geografischen Region in Deutschland der Erhaltungszustand als „günstig“ eingestuft und die aktualisierte Bewertung an die Brüsseler Behörde übermittelt werden. Einig waren sich die Ressortchefs der Länder hingegen da­rin, dass der Bund schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes vorlegen soll, um den Wolf da­rin aufzunehmen. Zugleich forderten sie die Bundesregierung auf, den abgesenkten europäischen Schutzstatus des Wolfs auch im Bundesnaturschutzgesetz abzubilden und dieses entsprechend anzupassen.

AgE/ds