Vertragsfreiheit als Zankapfel
Verbände streiten in der Konsultation zu Artikel 148
Im hiesigen Milchsektor gibt es nach wie vor keine einhellige Auffassung zu einer Anwendung von Artikel 148 Gemeinsame Marktorganisation (GMO) der EU. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sprach sich im Rahmen der Konsultation des Bundeslandwirtschaftsministeriums dagegen aus, die verschärften Vorgaben für die Vertragsgestaltung von Milchlieferbeziehungen anzuwenden. Ähnlich äußerte sich die Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM) und forderte die Bundesregierung auf, von der Ausnahmemöglichkeit bei Artikel 148 Gebrauch zu machen. Demgegenüber erwartet die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) von der Bundesregierung, dass sie die Brüsseler Regelungen in vollem Umfang anwendet.
Wettbewerb und Preisbildung
Der DBV wendet sich zum einen dagegen, dass künftig Veränderungen bei relevanten Produktionskosten verpflichtend in die Preisbildung einfließen sollen. Zum anderen lehnt er ab, bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten eine vom Erzeuger auslösbare Revisionsklausel vorzuschreiben. DBV-Vizepräsident Karsten Schmal befürchtet, dass die Preisfindung von den tatsächlich am Markt erzielbaren Verwertungserlösen abweicht, wenn Preisbildungsmechanismen regulatorisch vorgegeben werden. Im Ergebnis bedeute das eine geringere Wettbewerbsfähigkeit und eine schwächere Milchverwertung.
Erzeuger und Molkereien müssten weiterhin selbst entscheiden können, welche Vertragsmodelle und Instrumente zur Preis- und Planungssicherheit zu ihrer betrieblichen Situation passen. In einem volatilen Milchmarkt müsse es den Marktpartnern möglich bleiben, Risiken entsprechend ihrer individuellen Risikotragfähigkeit und Vermarktungsstrategie zu gestalten. Die Position der Milcherzeuger werde nicht durch zusätzliche Vorgaben gestärkt, sondern durch funktionierende Märkte, wettbewerbsfähige Molkereien und echte Wahlfreiheit bei der Vertragsgestaltung.
Betriebliche Handlungsfreiheit
IGM-Sprecher Peter Manderfeld erteilte staatlichen Eingriffen in funktionierende Strukturen des deutschen Milchmarkts eine klare Absage. Die bestehenden Strukturen gewährleisteten bereits heute Transparenz, Vorhersehbarkeit und eine angemessene Weitergabe der am Markt erzielten Erlöse. Marktinformationen wie Milchpreisveröffentlichungen, Terminmarktnotierungen, Rohstoffwerte und Produktnotierungen ermöglichten es den Milcherzeugern, die aktuelle Marktlage und die voraussichtliche Preisentwicklung einzuschätzen.
Keinen Nutzen sieht die IGM in verpflichtenden Preisformeln oder vorab festgelegten Preisen. Sie passten nicht zur Praxis der Milchvermarktung. Zum Zeitpunkt der Milchanlieferung stehe vielfach noch nicht fest, zu welchen Konditionen die daraus hergestellten Produkte später vermarktet werden können. Bereits jetzt stünden Milcherzeugern Möglichkeiten offen, sich gegen Schwankungen bei Preisen und Produktionskosten weitergehend abzusichern.
Gegenargumente
Demgegenüber setzen sich die AbL, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft für eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der neuen EU-Vorgaben zu Lieferverträgen ein. „Verträge, in denen vor Lieferung Preismodalitäten, Liefermengen, Laufzeiten und Kündigungsfristen sowie Qualitäten klar definiert und die Produktionskosten berücksichtigt werden, sind ein erster wichtiger Schritt zu mehr Marktteilnahme für uns Bäuerinnen und Bauern“, ist AbL-Vertreter Elmar Hannen überzeugt. Seiner Auffassung nach bedienen Forderungen nach einer imaginären Vertragsfreiheit ausschließlich Industrieinteressen. Nur mit einer verbesserten Stellung in der Wertschöpfungskette könnten Betriebe für die nächste Generation gesichert und die Herausforderung der landwirtschaftlichen Transformation finanziert werden.
AgE
