02.09.2026

Warum nicht ganz kippen?

Dr. Elisabeth Legge

Eigentlich sollte Anfang 2027 das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft treten. Aber möglicherweise steht die Novelle des Gesetzes auf der Kippe. Denn die EU-Kommission sieht rechtliche Bedenken und hat Nachbesserungen des Gesetzes gefordert. Der Ball liegt jetzt im Feld der schwarz-roten Koalition. Sie muss für die THKG-Novelle einen neuen Plan finden.

Eine dicke Abfuhr gab es aus Brüssel für die THKG-Novelle. Das vorgelegte deutsche Gesetz ist nicht europarechtskonform. Zu diesem Ergebnis kommt die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme (siehe S. 8). Die Kommission kritisiert insbesondere die geplante verpflichtende Einbeziehung ausländischer Ware. Damit steht ein zentraler Teil der THKG-Novelle auf der Kippe. Die Bundesregierung muss jetzt zügig nachbessern und ein rechtskonformes Konzept abliefern. Wird das Gesetz dagegen unverändert beschlossen und in Kraft gesetzt, droht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. So weit sollte man es nicht kommen lassen.

Das THKG ist nichts Neues. Über zehn Jahre wird inzwischen über die Einführung einer staatlichen Kennzeichnung diskutiert und gerungen. Drei Bundesregierungen, drei Agrar­minister und eine Agrar­ministerin haben sich damit beschäftigt. Erinnern wir uns: 2015 formulierte die amtierende Bundesregierung das Ziel eines – zumindest damals noch freiwilligen – staatlichen Tierwohlkennzeichens. Zwei Jahre später präsentierte CSU-Agrar­minister Christian Schmidt auf der Grünen Woche in Berlin das Logo für ein staatliches Kennzeichen. Schmidts Nachfolgerin, die CDU-Politikerin Julia Klöckner, legte ein Konzept für eine dreistufige Kennzeichnung vor, das aber nicht die Zustimmung im Bundestag fand. Unter dem grünen Agrar­minister Cem Özdemir wurde in der Zeit der Ampelregierung ein verpflichtendes staatliches Haltungskennzeichen im Koalitionsvertrag verankert. Im Juni 2023 wurde dann das erste THKG beschlossen. Özdemirs Nachfolger, der CSU-Politiker Alois Rainer, will das Gesetz „praxistauglicher“ machen und auch die Außer-Haus-Verpflegung und Importware mit einbeziehen.

Seit 2023 wurde der Termin für das Inkrafttreten des THKG zweimal verschoben. Der 1. Januar 2027 soll es jetzt sein. Die große Frage nach der Stellungnahme der EU-Kommission ist jetzt: Wie geht es weiter in Sachen staatliche Haltungskennzeichnung? Da gibt es mehrere Optionen: Nach der aktuellen Rechtslage würde am 1. Januar 2027 die alte Fassung des THKG von 2023 in Kraft treten – eine Fassung, die die grüne Branche vehement ablehnt. Der derzeitige Entwurf könnte aber auch im Sinne der Kommission nachgebessert werden. Und es gibt eine weitere Option. Das Gesetz könnte auch völlig gekippt werden. Stimmen dazu gibt es genug. Teile der Agrar­- und Lebensmittelbranche fordern schon länger, auf eine staatliche Lösung zu verzichten. So bezeichnet der Zen­tralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) die Stellungnahme der EU-Kommission zur THKG-Novelle als „unübersehbares europäisches Stoppsignal“.

Denn es gibt längst sinnvolle Alternativen. Während die Politik ewig über das THKG diskutiert, haben Landwirtschaft, Lebensmittelhandel und Fleischwirtschaft gemeinsam ein mehrstufiges, freiwilliges Kennzeichnungssystem aufgebaut. Das Label „Haltungsform“ der Initiative Tierwohl (ITW) ist bereits seit Jahren auf dem Markt, und zwar für Schwein, Rind und Geflügel. Diese privatwirtschaftliche Kennzeichnung funktioniert und macht eigentlich eine staatliche Kennzeichnung und ein Gesetz überflüssig.

Warum also das Gesetz nicht ganz kippen? Warum weiter an etwas herumdoktern, was nicht viel bringt – weder mehr Transparenz für den Verbraucher noch mehr Tierwohl? Allenfalls mehr Bürokratie brächte das THKG mit sich. Und dabei verspricht ja die jetzige Bundesregierung Bürokratieabbau. Ein unausgegorenes Gesetz, das zudem von der EU notifiziert werden muss, kann man sich sparen, wenn man schon über eine funktionierende privatwirtschaftliche Haltungskennzeichnung verfügt. Die Bundesregierung sollte hierüber einmal nachdenken. Union und SPD haben es jetzt in der Hand, ein nach wie vor unnötiges Gesetz zu stoppen, bevor es überhaupt in Kraft tritt. Das wäre kein Beinbruch, sondern würde Sinn machen.


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