11.03.2026

Wolf ins Jagdrecht aufgenommen

Foto: imago/imagebroker

Klage gegen Entnahme soll keine aufschiebende Wirkung haben

Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht hat grünes Licht vom Bundestag bekommen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD stimmten am Donnerstag vergangener Woche dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in der vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung zu. Grüne und Linke votierten dagegen. Nun muss der Bundesrat den geplanten Änderungen noch zustimmen. Laut dem Willen der Bundestagsmehrheit soll für den Wolf ein regio­nales Bestandsmanagement umgesetzt werden, sofern die Tierart sich im günstigen Erhaltungszustand befindet. Daneben sollen in Regionen, in denen Herdenschutz schwer möglich ist, sogenannte Weidegebiete eingerichtet werden. Hier soll der Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sichergestellt werden. Hinzu kommt die Entnahme von sogenannten Problemwölfen.

In einem ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD angenommenen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen wird betont, dass dem Herdenschutz weiter große Bedeutung zukommen soll. Die Bundesregierung solle sich gegenüber den Ländern dafür einsetzen, mehr Geld für den Herdenschutz zu mobilisieren. Außerdem sollen Bund und Länder gemeinsame Leitlinien erarbeiten, auf deren Basis das Bestandsmanagement des Wolfs bundesweit einheitlich und rechtssicher umgesetzt werden kann und zugleich der günstige Erhaltungszustand der Wolfspopulation im gesamten Bundesgebiet gewahrt bleibt. Beispielsweise soll der Widerstand gegen Wolfs­managementpläne und Entnahmebescheide keine aufschiebende Wirkung haben. Wölfe könnten dann auch entnommen werden, wenn Klage dagegen eingereicht wird.

Die Zustimmung des Bundestags zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wertet der Deutsche Bauernverband (DBV) als gute Entscheidung für die Weidetierhalter, für die Kulturlandschaft und für ein realistisches Wolfsmanagement. Der Wolf sei keine streng geschützte Art mehr, betonte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet in einer ersten Reaktion. Nach ihrer Beobachtung sind die Pro­bleme mit Weidetierrissen unverändert groß. Daher sei eine stärkere Regulierung des Wolfs existenziell für die Weidetierhaltung.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) sprach im Zusammenhang mit der Bundestagsentscheidung vom größten jagdpolitischen Erfolg der vergangenen Jahrzehnte. Die zentrale jagdpolitische Frage unserer Zeit werde klug geregelt. Artenschutz, Weidetierschutz und dauerhafte Akzeptanz des Raubtiers im ländlichen Raum würden erstmals in Einklang gebracht, so DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Besonders begrüßte er, dass Klagen gegen Wolfsmanagementpläne künftig keine aufschiebende Wirkung für die Entnahme von Wölfen mehr haben sollen.

AgE