09.09.2026

Wünsch-Dir-was im Düngerecht

Foto: landpixel

Rote Gebiete: Für die AMK liegt der Vorschlag eines Regionalisierungsmodells vor

Die geforderte Neuausrichtung des Düngerechts läuft möglicherweise da­rauf hinaus, den Ländern eine Wahlmöglichkeit innerhalb der Düngeverordnung einzuräumen. Das geht aus einem Beschlussvorschlag hervor, den Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt für die Agrar­ministerkonferenz (AMK) Ende September in Würzburg vorgelegt haben. Danach sollen sich die Länder künftig im Rahmen eines Regionalisierungsmodells für eine von drei unterschiedlichen Varianten im Düngerecht entscheiden können. Von diesen Varianten hält eine an der Ausweisung von Roten Gebieten fest, zwei kommen jedoch ohne Rote Gebiete aus. Einzelheiten sind in einem Eckpunktepapier enthalten, das eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe verfasst hat und das in den angestrebten AMK-Beschluss eingehen soll.

Variante 1: Die erste Variante hält am eta­blierten System der Düngeverordnung mit der Ausweisung von Roten ­Gebieten fest. Eingebracht wurde dieses Modell von Baden-Württemberg, das selbst kaum über nitratbelastete Gebiete verfügt. Zwar sollen bei dieser Variante Rote Gebiete beibehalten werden. Gleichzeitig soll es jedoch mehr Verursachergerechtigkeit geben, indem innerhalb dieser Gebiete nach bestimmten Risikokriterien für die Nitratbelastung differenziert wird. Zudem sollen die Befreiungsmöglichkeiten für nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von verschärften Auflagen erweitert werden.

Variante 2: Dem „Modell Bayern“ entspricht die zweite Variante. Sie verzichtet auf die Ausweisung von Roten Gebieten und sieht stattdessen vor, eine gesamtbetriebliche Obergrenze für Stickstoff und Phosphor einzuführen. Diese soll auf einem vorgegebenen gesamtbetrieblichen Nährstoff-Bedarfswert basieren, nicht jedoch auf der schlagbezogenen Düngebedarfsermittlung und den bisherigen Aufzeichnungspflichten. Eine neue Meldepflicht für Mineraldünger soll die Kontrollmöglichkeiten verstärken.

Variante 3: Schließlich hat der Bund eine dritte Variante ins Spiel gebracht. Die hält im Grundsatz an den Regelungen der geltenden Düngeverordnung fest, sieht jedoch ebenfalls von Roten Gebieten ab. Der Bund setzt dafür auf die flächendeckende Einführung zielgerichteter Maßnahmen zum Gewässerschutz. Dazu zählen neue Stickstoffbedarfswerte, etwa für Mais und Gemüse, eine Überprüfung der Anrechnungsfaktoren bei der Düngebedarfsermittlung, eine Reduzierung der Stickstoffdüngung im Herbst sowie eine schlagbezogene Obergrenze von 170 kg N/ha für organische Düngung.

In ihrem Eckpunktepapier räumt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, dass viele Fragen noch eingehend geprüft werden müssten. In dem Papier der Fachleute ist daher auch von einem „ersten Vorschlag zur Neuausrichtung der Düngeverordnung“ die Rede.

AgE


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