Zu wenig Praxis, zu wenig Flächenschutz
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) bewertet die geplante Novelle des Landesnaturschutzgesetzes NRW kritisch. Zwar soll sie Verfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen, aus Sicht des RLV drohen jedoch neue Unsicherheiten, zusätzliche Auflagen und weiterer Druck auf landwirtschaftliche Flächen. Die Kritik brachte der Verband vergangene Woche vor dem Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume des Landtags NRW deutlich vor. Die zentrale Botschaft: Naturschutz gelingt nur mit den landwirtschaftlichen Betrieben und dem ländlichen Raum, so der RLV. Das Gebot der Stunde heiße mehr denn je: Kooperation mit der Landwirtschaft. „Wer Bürokratieabbau verspricht, muss praxistaugliche Regeln liefern und darf nicht lediglich auf Bundesrecht verweisen, hinter dem sich in der Praxis häufig noch mehr Bürokratie verbirgt. Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit, faire Verfahren und verlässliche Rahmenbedingungen – keine neuen Nutzungseinschränkungen durch die Hintertür“, erklärt der Verband.
Kritisch sieht der RLV vor allem die vorgesehene ersatzweise Heranziehung von Fachbeiträgen, wenn kein Landschaftsplan vorliegt. Durch die Novelle würden demokratisch praktizierte Abwägungsprozesse geschwächt. Dies gelte umso mehr bei der geplanten Einschränkung der Beteiligung der Kreistage in Zusammenhang mit Ausweisungen von Naturschutzgebieten. Auch bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fordert der RLV Nachbesserungen. Kompensation dürfe nicht weiter einseitig zulasten produktiver landwirtschaftlicher Flächen gehen. Ökologische Aufwertungen, Gewässerrenaturierung und Kompensation müssten stärker gebündelt werden, statt immer neue Flächen zu beanspruchen.
Beim Thema Reitabgabe warnt der RLV vor Schnellschüssen. Die Mittel dienten der Unterhaltung von Reitwegen und dem Ausgleich im ländlichen Raum. Verfahren sollten einfacher, transparenter und verwaltungsärmer werden. Eine isolierte Abschaffung ohne belastbare Alternative ließe jedoch zentrale Fragen zu Finanzierung, Rücksichtnahme, Haftung und Schadensregulierung offen.
Der RLV fordert den Landtag auf, die Novelle gezielt nachzubessern: landwirtschaftliche Belange verbindlich berücksichtigen, produktive Flächen schützen, Verfahren tatsächlich verschlanken und freiwillige, kooperative Lösungen stärken.
