21.10.2026

Zuckersteuer beschlossen

Foto: imago/Martin Wagner

Besteuerung von Softdrinks ab Juli 2027 nach Zwei-Stufenmodell

Der Streit in der Bundesregierung um die Zuckersteuer ist beigelegt. Eine Formulierungshilfe zur Umsetzung der vereinbarten Zuckergetränkesteuer hat das Regierungskabinett am Mittwoch der Vorwoche beschlossen. Danach soll es bei dem ursprünglich geplanten zweistufigen Steuertarif bleiben. Ab einem Gesamtzuckergehalt von 5 g/100 ml sollen 26 ct/l anfallen, ab 8 g 32 ct.

Gelten soll die Zuckersteuer unter an­derem für Limonaden, Energydrinks, Fruchtnektare und Sirupe. Nicht besteuert werden alkoholhaltige Getränke wie Wein oder Bier und deren alkoholfreie Alternativen. Auch Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie reine Fruchtsäfte werden als Ausnahmen genannt. Andere Süßungsmittel sollen nicht unter die Regelung fallen. Die Zuckersteuer soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten und im ersten Halbjahr 690 Mio. € einbringen. Für 2028 rechnet das Bundesfinanzministerium mit rund 925 Mio. €. Gesundheitsexperten erwarten, dass die Zuckersteuer als Anreiz für die Unternehmen dient, ihre Rezepturen zu ändern und den Zuckergehalt ihrer Getränke zu senken.

Bereits zu Wochenbeginn hatte Regierungssprecher Stefan Kornelius klargestellt, dass an der Zuckersteuer nicht gerüttelt werde. Die in der Agrar­- und Ernährungsbranche geäußerte grundsätzliche Kritik an der geplanten Einführung einer Zuckersteuer laufe ins Leere, so die Botschaft. Kornelius reagierte damit auf das gemeinsame Schreiben von neun Länderagrarministern an Bundeskanzler Friedrich Merz, Kanzleramtschefin Nina Warken und Unionsfraktionschef Thorsten Frei (siehe Kasten). Darin hatten sich die Ressortchefs grundsätzlich gegen eine Verbrauchssteuer auf zuckerhaltige Produkte ausgesprochen. Auch Bauernpräsident Joachim Rukwied hatte davor gewarnt, Lebensmittel durch eine Steuer oder Abgabe künstlich zu verteuern. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hatte gegen eine Zuckersteuer demonstriert.

AgE


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