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Zuckerrübenjournal
LZ 9 · 2017
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A N B A U
T E C H N I K | Z U C K E R |
gen, aus denen die einzelnen Bundes-
länder mindestens drei umsetzen müs-
sen. Im Katalog enthalten sind Maß-
nahmen, wie zum Beispiel die Absen-
kung des zulässigen N-Saldos auf
40 kg/ha N im Mittel von drei Jahren,
die Vorgabe zur eigenen Wirtschafts-
dünger- und N
min
-Analyse, die Redu-
zierung der Phosphatdüngung unter
Abfuhr, eine Einarbeitungsfrist von or-
ganischen oder organisch-minerali-
schen Düngern mit wesentlichem Ge-
halt an verfügbarem Stickstoff auf un-
bestelltem Acker von einer Stunde
oder auch die Erweiterung der Sperr-
frist für Festmist, Kompost, feste Gär-
reste vom 15. November bis einschließ-
lich 31. Januar. Andererseits sollen Be-
triebe mit einem N-Saldo von maximal
35 kg/ha N von den weitergehenden
Maßnahmen ausgenommen bleiben.
Es bleibt abzuwarten, welche Maßnah-
men vom Bundesland NRW aktiviert
werden. Eine Absenkung des zulässigen
N-Saldos auf 40 kg/ha N wird auch für
Ackerbaubetriebe mit Zuckerrübenan-
bau eine Herausforderung werden.
Nährstoffbedarf der
rheinischen Rübenbauregion
Die verschärften Regelungen der zu-
künftigen Düngeverordnung zielen
hauptsächlich auf die viehhaltenden
Betriebe ab. Politisches Ziel ist sicher-
lich auch, die anfallenden Wirtschafts-
dünger besser zu verteilen. Das heißt,
dass mehr Wirtschaftsdünger in Acker-
bauregionen kommen sollen und wer-
den. Ob Aufnahmekapazitäten vorhan-
den sind, geht aus dem Nährstoffbe-
richt 2014 der Landwirtschaftskammer
NRW hervor. Tabelle 2 zeigt die Phos-
phat-Teilsalden einiger Kreise der
Köln-Aachener Bucht. Aufgeführt wer-
den kreisbezogen der Phosphatanfall
aus der Tierhaltung, Importe aus den
Niederlanden, zusätzlicher Import
über Biogasanlagen und Klärschlamm.
Berücksichtigt werden auch alle Im-
und Exporte von Wirtschaftsdüngern
in beziehungsweise aus den jeweiligen
Kreisen. Das verbleibende Phosphat in
Form von organischen Nährstoffträ-
gern wird der pflanzlichen P-Abfuhr
vom Acker gegenübergestellt.
Aus dieser Rechnung ergibt sich ein
durchschnittlicher P
2
O
5
-Bedarf zum
Beispiel im Kreis Aachen von 31 kg/ha
P
2
O
5
und im Rhein-Erft-Kreis von
51 kg/ha P
2
O
5
. Bei dem dargestellten
Phosphat-Saldo handelt es sich um ein
Teilsaldo, da der Einsatz von minerali-
schen P-Düngern nicht berücksichtigt
werden konnte.
Anhand dieser Bilanzierung zeigt
sich, dass im rheinischen Rübenbauge-
biet durchaus Aufnahmekapazitäten
für organische Dünger vorhanden sind.
Ob diese mit Blick auf die zukünftigen
Regelungen der Düngeverordnung
auch genutzt werden oder werden
können, bleibt offen.
Birgit Apel
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Tabelle 2: Phosphatsalden (kg/ha P
2
O
5
) (ohne mineralische Düngung) ausgewählter Kreise 2013
Kreis
Anfall Tier
Import NL etc.
Biogas
Klärschlamm Netto-Import
Verbleib org. P
2
O
5
P-Abfuhr
P-Bilanz
Aachen
35,4
10,5
2,6
0,9
-0,8
48,6
79,4
–31
Düren
11,5
14
7,1
5
3,9
41,5
78,3
–37
Rhein-Erft-Kreis
6,9
17,9
0,3
4
-1,5
27,6
78,7
–51
Euskirchen
22,6
18,1
4,1
6,7
3,4
54,9
67,1
–12
Rhein-Sieg-Kreis
27,5
2,4
1,5
0,7
1,4
33,5
74,5
–41
Rhein-Kreis- Neuss
11,2
21
3,2
3,5
2,2
41,1
76,5
–35
Quelle: Nährstoffbericht 2014 LK-NRW
Im Ackerbau
könnten noch or-
ganische Dünger
genutzt werden.
Ob dies aber am
Ende mit der neu-
en Dünge-VO
wirklich ge-
schieht, bleibt ab-
zuwarten.
Fotos: agrar-press
men, in sogenannten belasteten Gebie-
ten weitergehende Maßnahmen zu
treffen. Belastete Gebiete sind nach
derzeitiger Definition Gebiete, in de-
nen im Grundwasserkörper mehr als
40 mg/l Nitrat und ein ansteigender
Trend oder mehr als 50 mg/l Nitrat
festgestellt wurden, sowie Gebiete, in
denen in langsam fließenden oder ste-
henden oberirdischen Gewässern eine
Eutrophierung durch erhebliche
Nährstoffeinträge, insbesondere Phos-
phat, aus landwirtschaftlichen Quellen
nachgewiesen wurde.
Während in NRW für eutrophierte
Oberflächengewässer derzeit keine
Kulisse vorliegt, ist davon auszugehen,
dass die Gebietskulisse laut Wasserrah-
menrichtlinie die Basis sein wird. Die-
se Kulisse umfasst mehr als ein Drittel
der Landesfläche Nordrhein-Westfa-
lens und auch Gebiete der rheinischen
Rübenbauregion. Der Maßnahmenka-
talog für belastete Gebiete umfasst
nach derzeitigem Stand 14 Regelun-