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Zuckerrübenjournal

LZ 9 · 2017

| A K T U E L L E S | P O L I T I K | M A R K T | B E T R I E B S W I R T S C H A F T

A N B A U

T E C H N I K | Z U C K E R |

gen, aus denen die einzelnen Bundes-

länder mindestens drei umsetzen müs-

sen. Im Katalog enthalten sind Maß-

nahmen, wie zum Beispiel die Absen-

kung des zulässigen N-Saldos auf

40 kg/ha N im Mittel von drei Jahren,

die Vorgabe zur eigenen Wirtschafts-

dünger- und N

min

-Analyse, die Redu-

zierung der Phosphatdüngung unter

Abfuhr, eine Einarbeitungsfrist von or-

ganischen oder organisch-minerali-

schen Düngern mit wesentlichem Ge-

halt an verfügbarem Stickstoff auf un-

bestelltem Acker von einer Stunde

oder auch die Erweiterung der Sperr-

frist für Festmist, Kompost, feste Gär-

reste vom 15. November bis einschließ-

lich 31. Januar. Andererseits sollen Be-

triebe mit einem N-Saldo von maximal

35 kg/ha N von den weitergehenden

Maßnahmen ausgenommen bleiben.

Es bleibt abzuwarten, welche Maßnah-

men vom Bundesland NRW aktiviert

werden. Eine Absenkung des zulässigen

N-Saldos auf 40 kg/ha N wird auch für

Ackerbaubetriebe mit Zuckerrübenan-

bau eine Herausforderung werden.

Nährstoffbedarf der

rheinischen Rübenbauregion

Die verschärften Regelungen der zu-

künftigen Düngeverordnung zielen

hauptsächlich auf die viehhaltenden

Betriebe ab. Politisches Ziel ist sicher-

lich auch, die anfallenden Wirtschafts-

dünger besser zu verteilen. Das heißt,

dass mehr Wirtschaftsdünger in Acker-

bauregionen kommen sollen und wer-

den. Ob Aufnahmekapazitäten vorhan-

den sind, geht aus dem Nährstoffbe-

richt 2014 der Landwirtschaftskammer

NRW hervor. Tabelle 2 zeigt die Phos-

phat-Teilsalden einiger Kreise der

Köln-Aachener Bucht. Aufgeführt wer-

den kreisbezogen der Phosphatanfall

aus der Tierhaltung, Importe aus den

Niederlanden, zusätzlicher Import

über Biogasanlagen und Klärschlamm.

Berücksichtigt werden auch alle Im-

und Exporte von Wirtschaftsdüngern

in beziehungsweise aus den jeweiligen

Kreisen. Das verbleibende Phosphat in

Form von organischen Nährstoffträ-

gern wird der pflanzlichen P-Abfuhr

vom Acker gegenübergestellt.

Aus dieser Rechnung ergibt sich ein

durchschnittlicher P

2

O

5

-Bedarf zum

Beispiel im Kreis Aachen von 31 kg/ha

P

2

O

5

und im Rhein-Erft-Kreis von

51 kg/ha P

2

O

5

. Bei dem dargestellten

Phosphat-Saldo handelt es sich um ein

Teilsaldo, da der Einsatz von minerali-

schen P-Düngern nicht berücksichtigt

werden konnte.

Anhand dieser Bilanzierung zeigt

sich, dass im rheinischen Rübenbauge-

biet durchaus Aufnahmekapazitäten

für organische Dünger vorhanden sind.

Ob diese mit Blick auf die zukünftigen

Regelungen der Düngeverordnung

auch genutzt werden oder werden

können, bleibt offen.

Birgit Apel

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Tabelle 2: Phosphatsalden (kg/ha P

2

O

5

) (ohne mineralische Düngung) ausgewählter Kreise 2013

Kreis

Anfall Tier

Import NL etc.

Biogas

Klärschlamm Netto-Import

Verbleib org. P

2

O

5

P-Abfuhr

P-Bilanz

Aachen

35,4

10,5

2,6

0,9

-0,8

48,6

79,4

–31

Düren

11,5

14

7,1

5

3,9

41,5

78,3

–37

Rhein-Erft-Kreis

6,9

17,9

0,3

4

-1,5

27,6

78,7

–51

Euskirchen

22,6

18,1

4,1

6,7

3,4

54,9

67,1

–12

Rhein-Sieg-Kreis

27,5

2,4

1,5

0,7

1,4

33,5

74,5

–41

Rhein-Kreis- Neuss

11,2

21

3,2

3,5

2,2

41,1

76,5

–35

Quelle: Nährstoffbericht 2014 LK-NRW

Im Ackerbau

könnten noch or-

ganische Dünger

genutzt werden.

Ob dies aber am

Ende mit der neu-

en Dünge-VO

wirklich ge-

schieht, bleibt ab-

zuwarten.

Fotos: agrar-press

men, in sogenannten belasteten Gebie-

ten weitergehende Maßnahmen zu

treffen. Belastete Gebiete sind nach

derzeitiger Definition Gebiete, in de-

nen im Grundwasserkörper mehr als

40 mg/l Nitrat und ein ansteigender

Trend oder mehr als 50 mg/l Nitrat

festgestellt wurden, sowie Gebiete, in

denen in langsam fließenden oder ste-

henden oberirdischen Gewässern eine

Eutrophierung durch erhebliche

Nährstoffeinträge, insbesondere Phos-

phat, aus landwirtschaftlichen Quellen

nachgewiesen wurde.

Während in NRW für eutrophierte

Oberflächengewässer derzeit keine

Kulisse vorliegt, ist davon auszugehen,

dass die Gebietskulisse laut Wasserrah-

menrichtlinie die Basis sein wird. Die-

se Kulisse umfasst mehr als ein Drittel

der Landesfläche Nordrhein-Westfa-

lens und auch Gebiete der rheinischen

Rübenbauregion. Der Maßnahmenka-

talog für belastete Gebiete umfasst

nach derzeitigem Stand 14 Regelun-