17.04.2024

Absage an bürokratische Zumutungen

Foto: landpixel

Kritisch bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) einen Vorschlag der Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH (STV), wie die Branche mit dem sogenannten Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2023 umgehen sollte. Nach dem Urteil des BGH ist ein Käufer von Getreide verpflichtet, sich beim Verkäufer danach zu erkundigen, ob die Ware aus legalem Saatgut erzeugt wurde. Nach den Plänen der Züchter sollen sich auch diejenigen Landwirte, die auf Z-Saatgut setzen, bei der STV registrieren und zusätzlich die Kaufbelege und den Anbauumfang der einzelnen Fruchtarten angeben. Im Gegenzug sollen sie nach einer Plausibilitätsprüfung eine Bescheinigung erhalten, die sie von sämtlichen weiteren Rechtsansprüchen seitens der Züchter freistellt. Damit wäre laut STV eine Auskunftspflicht gegenüber dem Handel obsolet.

DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken warnte vor „weiteren bürokratischen Zumutungen“ für die Landwirtschaft. Ein solches Vorgehen sei nicht ausreichend durch die aktuelle Rechtslage abgedeckt und deshalb als „übergriffig“ zu bezeichnen. Verwender von Z-Saatgut und Landwirte, die ordnungsgemäßen Nachbau betrieben, sollten grundsätzlich nicht mit komplizierten Prozeduren behelligt werden, forderte Krüsken.