Ausnahmen bei Breitverteiler gefordert
Mit einem eindringlichen Appell hat sich der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) an NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen gewandt. Vorausgegangen ist die Entscheidung Bayerns, unter bestimmten Voraussetzungen die Ausbringung von Rindergülle mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 4,6 % mittels Breitverteilung auch über den 1. Februar 2025 hinaus zuzulassen. Diese Entscheidung beruhe auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, so die beiden Verbände. Demnach sei die Minderung der Ammoniakemissionen bei der Ausbringung mit Breitverteilern gegenüber streifenförmigen und bodennahen Verfahren gleichwertig.
RLV und WLV fordern deswegen die Ministerin auf, sich für eine sachgerechte und praxisorientierte Herangehensweise bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger aus Rindergülle mit einem TS-Gehalt von bis zu 4,6 % einzusetzen und dem Beispiel ihrer bayerischen Amtskollegin zu folgen. In Bonn und Münster sei man der Meinung, dass Landwirte aus Nordrhein-Westfalen nicht das Nachsehen haben und auf unbürokratische und praxistaugliche Lösungsansätze zurückgegriffen werden sollte.