02.09.2026

Brüssel senkt den Daumen

Foto: BMLEH

EU-Kommission sieht Nachbesserungsbedarf beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Die EU-Kommission hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Novelle des deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG). In einer ausführlichen Stellungnahme kommt Brüssel zu dem Schluss, dass zentrale Regelungen für ausländische Lebensmittel gegen den freien Warenverkehr sowie gegen die EU-Öko-Verordnung verstoßen. Im Mittelpunkt der Kritik steht, dass die THKG-Novelle auch Schweinefleisch aus anderen EU-Staaten verpflichtend einbeziehen will. Die Kommission sieht da­rin eine Beschränkung des freien Warenverkehrs. Ausländische Erzeuger müssten ihre Haltungsformen künftig den fünf deutschen Kategorien „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ zuordnen. Andere nationale Kennzeichnungssysteme werden im Gesetzentwurf nach Einschätzung der Kommission jedoch nicht ausreichend anerkannt. Das könne insbesondere Erzeuger aus Ländern treffen, die bereits eigene Tierwohlkennzeichnungen verwenden.

Downgrading benachteiligt EU-Ausland

Kritisch beurteilt Brüssel auch den sogenannten „Downgrading“-Mechanismus. Könne eine höhere Haltungsform gegenüber den deutschen Behörden nicht nachgewiesen werden, dürfe das Produkt nur mit der niedrigsten Kategorie gekennzeichnet werden. Nach Einschätzung der Kommission dürfte dies bei ausländischen Erzeugnissen wegen komplexerer Lieferketten vergleichsweise häufig vorkommen. Damit bestehe die Gefahr, dass die Kennzeichnung die tatsächlichen Haltungsbedingungen nicht korrekt wiedergebe.

Mehr in LZ 36-2026 ab S. 8.

AgE/el


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