08.01.2025

Es gibt Geld für Mehrkosten

Foto: landpixel

Im Rahmen des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zum 1. Januar 2025 das Antragsverfahren zur Förderung der laufenden Mehrkosten von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls gestartet. Antragsberechtigt sind schweinehaltende Betriebe, die bereits jetzt in ihren Ställen besondere Leistungen im Bereich Tierwohl erbringen. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft in einer von der BLE anerkannten Erzeugerorganisation oder die Teilnahme an einem Kontrollsystem, das die Einhaltung der erforderlichen Tierwohlkriterien überprüft und garantiert. Bis zum Jahresende hat die BLE 29 Organisationen oder Träger von Kontrollsystemen sowie rund 400 Betriebe anerkannt. Diese Betriebe können ab dem nächsten Jahr rückwirkend für das Haltungsjahr 2024 eine Mehrkostenförderung pro förderfähigem Tier beantragen. Damit diese wiederkehrenden Anträge möglichst einfach gestellt und zügig bearbeitet werden können, greift die BLE auf eine neu entwickelte Software zurück, mit der eine digitale Antragstellung möglich ist.

Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung gliedert sich in zwei Förderstränge, die sich hinsichtlich des Verfahrens und der möglichen Fördersummen unterscheiden: die investive Förderung sowie die Förderung laufender Mehrkosten. In beiden Förderbereichen können derzeit weitere Anträge gestellt werden. Informationen dazu gibt es auf der BLE-Website unter www.ble.de/umbau-tierhaltung.

Für eine investive Förderung von Stallum- und Stallneubauten im Rahmen des Bundesprogramms sind bisher 162 Anträge bei der BLE in Bonn eingegangen. Die meisten Antragsteller für die investive Förderung kommen mit 52 aus Niedersachsen. Es folgen Baden-Württemberg mit 31, Bayern mit 29, Nordrhein-Westfalen mit 22 sowie Schleswig-Holstein mit 13 Betrieben.