Kein Zurück in die Gräben
Die Einigung der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) ist von den Beteiligten mit großer Erleichterung aufgenommen worden. Der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Holger Hennies, begrüßte vergangene Woche in Berlin, dass es erneut gelungen sei, einen Konsens zwischen Landwirtschaft und Umweltseite zu finden. Wichtige Anliegen der Agrarbranche fänden sich in dem Papier wieder. Ähnlich äußerte sich der Präsident der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Hubertus Paetow. Nachdem bereits der Abschlussbericht von 2021 die Tonlage in der agrarpolitischen Diskussion spürbar verändert habe, gehe man jetzt davon aus, dass die Weiterführung auch spürbare politische Wirkung entfalten werde.
Agraranliegen berücksichtigt
Eine ganze Reihe von landwirtschaftlichen Forderungen haben Eingang in das ZKL-Papier gefunden. So sollen der Agrardiesel künftig mit dem europäischen Durchschnittssatz besteuert und alternative Kraftstoffe entsprechend ihrem Beitrag zum Klimaschutz steuerlich entlastet werden. Die Zukunftskommission plädiert für eine Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft und im Gartenbau als zentrales Instrument der Gewinnglättung und der Risikovorsorge. Damit die Betriebe Wetter- und Ernterisiken künftig besser abfedern können, plädiert die ZKL für staatliche Zuschüsse bei Mehrgefahrenversicherungen – vor allem gegen Dürre und Überschwemmungen.
Das Papier enthält ein Bekenntnis zur Kooperation als grundsätzliches Prinzip in der Agrarumweltpolitik und stellt die Vorteilhaftigkeit von regionalen Agrar- und Umwelt-Kooperationen heraus. Anreizsystemen und Fördermaßnahmen sei möglichst Vorrang vor pauschalen rechtlichen Vorgaben einzuräumen. Dringenden Änderungsbedarf mahnt die ZKL im Düngerecht an. Die Düngepolitik müsse einfacher und effizienter werden. Statt der Stoffstrombilanz bedürfe es einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung.
Absage an Flächenprämien
Die Zukunftskommission bekräftigt ihre Empfehlung, die Tierhaltung in Deutschland auf der Grundlage des Borchert-Konzepts umzubauen. Zur langfristigen Finanzierung sei „eine schrittweise, moderate Anhebung des Umsatzsteuersatzes auf tierische Produkte das geeignetste Instrument“. Erneut empfiehlt die ZKL einen vollständigen Ausstieg aus den flächengebundenen EU-Direktzahlungen als Instrument der Einkommensstützung. Damit einhergehend sollen die Konditionalitäten abgebaut werden. DLG-Präsident Paetow erteilte in diesem Zusammenhang Vorschlägen im Brüsseler Strategischen Dialog eine Absage, künftig weiter Zahlungen in Abhängigkeit von der „Bedürftigkeit“ zu gewähren. Man sei sich einig, dass es keine Vermengung von Agrar- und Sozialpolitik geben solle.
Vor dem Hintergrund des Wegfalls der verpflichtenden Stilllegung regt die ZKL ein Aktionsprogramm „Biodiversität in der Agrarlandschaft“ an. Erstmals sprechen sich die 31 Kommissionsmitglieder dafür aus, bei Anforderungen in Schutzgebieten oberhalb der guten fachlichen Praxis auf Bundesebene einen verpflichtenden Ausgleichsanspruch für Naturschutzauflagen einzuführen.
Um den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel weiter zu reduzieren, seien Indikatoren zu entwickeln, mit deren Hilfe das Risiko des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bewertet werden könne. Im Hinblick auf den Pflanzenschutzmittel- und Nährstoffeinsatz müsse sich der intensive Obst- und Gemüseanbau weiterentwickeln.
Die ZKL empfiehlt eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Als Belege für den Handlungsbedarf in diesem Bereich werden das nationale Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie der Umgang mit der Herkunftskennzeichnung angeführt. Unverzichtbar sei eine Abstimmung beim notwendigen Aufbau einer wirksamen Nachhaltigkeitskennzeichnung.AgE
Der Bericht steht im Internet unter folgender Adresse zum Download bereit: https://tinyurl.com/2ccj9jwz