Kritik an der Novelle
Bundesregierung will Tierschutzgesetz ändern
Zuerst wurde sie überraschend von der Tagesordnung der Sitzung des Bundeskabinetts vergangener Woche genommen. Dann hat das Kabinett zwei Tage später die Novelle des Tierschutzgesetzes am Freitag vergangener Woche im Umlaufverfahren doch beschlossen. Damit kann der Entwurf wie geplant vor der Sommerpause in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für Anfang Juli vorgesehen. Offenbar gab es zwischen den Ressorts kurzfristig noch Unstimmigkeiten, die für die Verzögerung sorgten. Die Bundesregierung bleibt jedoch bei dem grundsätzlichen Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder innerhalb von zehn Jahren. Die sogenannte Kombihaltung soll für Betriebe mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt bleiben.
Untersagt werden sollen auch das betäubungslose Veröden der Hornanlagen von Kälbern und das Schwänzekupieren von Lämmern. Für das Kupieren der Schwänze von Ferkeln sollen die Vorgaben konkretisiert werden. Auf Schlachthöfen soll in tierschutzrelevanten Bereichen eine Pflicht für Videoaufzeichnungen eingeführt werden. Sowohl aus den Reihen der Landwirtschaft als auch von Tierschützern hagelte es Kritik.
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