10.07.2024

Länder sehen großen Änderungsbedarf

Foto: imago/Cord

Der Bundesrat hat eine umfassende Stellungnahme zur Novelle des Tierschutzgesetzes abgegeben

Beim Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Tierschutzgesetzes sehen die Bundesländer erheblichen Änderungsbedarf. Das zeigt die umfassende Stellungnahme, die die Länderkammer am Freitag vergangener Woche zu der Vorlage verabschiedete. Änderungen mahnen die Bundesländer unter anderem zu den geplanten Verschärfungen bei der Rinderenthornung und beim Schwänzenkupieren bei Schweinen und Schafen an. Zuvor hatte DBV-Präsident Joachim Rukwied die detaillierten Vorgaben dazu in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder kritisiert. Außerdem fand eine Empfehlung des Umweltausschusses, die vorgesehene Übergangsfrist für das Auslaufen der Anbindehaltung bei Rindern von zehn auf fünf Jahre zu halbieren, keine Mehrheit.

Nick spricht Warnung aus

Die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Ophelia Nick, wies darauf hin, dass im EU-Recht das routinemäßige Kupieren von Schwänzen schon seit30 Jahren untersagt sei. Sie warnte vor einem Vertragsverletzungsverfahren, wenn hier nichts unternommen werde. Zur Anbindehaltung stellte Nick fest, dass diese einem modernen Verständnis von Tierschutz widerspreche. Diese Haltungsform sei ein Auslaufmodell. Wissenschaft und Forschung lieferten neue Erkenntnisse zum Empfinden und zu den Bedürfnissen der Tiere, und das müsse sich auch im Tierschutz widerspiegeln, betonte Nick.

Korrekturen erwartet

Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet nun entsprechende Korrekturen mit „vernünftigen Lösungen“ im parlamentarischen Verfahren durch den Bundestag. Die Debatte in der Länderkammer wertete er als Beleg dafür, wie „unausgegoren“ der Entwurf der Bundesregierung sei. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßte, dass der Bundesrat nicht den Ausschussempfehlungen bei der Anbindehaltung folgte: „Eine Übergangsfrist von zehn Jahren ist für die tierhaltenden Betriebe zwingend notwendig, ebenso eine Lösung für Kombinationshaltung unabhängig der Bestandsgröße“, betonte DRV-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh. Positiv stellte er außerdem fest, dass es Anregungen seitens der Länder gebe, die Videoaufzeichnung für alle Schlachtbetriebe umzusetzen, da insbesondere kleinere Betriebe in den letzten Jahren auffällig gewesen seien.

„Der Gesetzentwurf gehört angesichts der zahlreichen politischen Absichtserklärungen zum Bürokratieabbau grundsätzlich auf den Prüfstand“, bekräftigte DBV-Veredlungspräsident Hubertus Beringmeier nach der Bundesratssitzung. In jedem Fall bedürfe es einer umfassenden Nachbearbeitung der geplanten Novelle. Letztendlich rollten mit diesem Gesetzentwurf Mehrkosten von rund 1 Mrd. € auf die Nutztierhalter zu, insbesondere auf die Schweine-, aber auch auf die Milchviehhalter, gab Beringmeier zu bedenken. Die Tierhalter stünden zur Weiterentwicklung beim Tierschutz. Das funktioniere jedoch nur mit praxistauglichen und machbaren Schritten, aber nicht mit Bürokratie und Verboten. Damit werde die Tierhaltung lediglich ins Ausland verlagert. AgE