NRW leistet Ausgleichszahlungen an Tönnies
Schlusspunkt unter einem jahrelangen Rechtsstreit: Die Tönnies Unternehmensgruppe und das Land Nordrhein-Westfalen haben kurz vor dem Jahreswechsel eine außergerichtliche Einigung hinsichtlich aller noch offenen Verfahren bezüglich behördlich angeordneter Betriebsstilllegungen und Mitarbeiterquarantäne wegen Corona erzielt. Wie Tönnies am Montag in einer Presseverlautbarung mitteilte, sind damit eine Vielzahl offener verwaltungsgerichtlicher Verfahren zur Erstattung von Corona-Entschädigungszahlungen an Mitarbeitende sowie diverse Schadensforderungen zwischen dem Land und dem Unternehmen abschließend geklärt.
Die Tönnies Unternehmensgruppe verzichtet vollständig auf die Vergleichssumme in Höhe von 3,2 Mio. € und stellt diese stattdessen einem karitativen Zweck zur Verfügung, der gemeinsam mit dem Land festgelegt wird. „Mit der einvernehmlichen Lösung ist das jahrelange juristische Hick-Hack endlich beendet. Mit den Rückzahlungen kann nun auch noch etwas sozial Sinnvolles für die Menschen in der Region getan werden“, so Clemens Tönnies, Geschäftsführender Gesellschafter der Tönnies Gruppe. Damit könnten alle Beteiligten das Thema Corona nun endgültig zu den Akten legen.
AgE