Virtuelle Zäune sind tierwohlgerecht
Aus Sicht der Wissenschaft können virtuelle Zäune als tierwohlgerecht eingestuft werden. Das geht aus dem Thünen-Working-Paper hervor, an dem 21 Wissenschaftler aus bundesdeutschen Forschungsinstitutionen mitgearbeitet haben. Laut ihnen belegen die bisherigen Erkenntnisse, dass virtuelle Zäune im Vergleich zu elektrischen keine langfristigen negativen Auswirkungen auf das Tierwohl und auf die Tiergesundheit haben. Sie betonen, dass Weidetiere innerhalb weniger Tage den Zusammenhang zwischen dem akustischen Signal und dem elektrischen Impuls erlernten und den Impuls anschließend aktiv vermieden.
Derzeit ist es hierzulande nach § 3 Nummer 11 des Tierschutzgesetzes verboten, „ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist“.
Die Wissenschaftler empfehlen deshalb, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen und den Einsatz virtueller Zaunsysteme in der Landwirtschaft als Ergänzung zu konventionellen Zäunen zuzulassen. Zu Jahresbeginn hatte Schweden seine Tierschutzverordnung entsprechend geändert. Innerhalb Europas haben Norwegen, Irland und die Niederlande die Technik erlaubt. Weltweit ist sie in Australien, Neuseeland und den USA zugelassen.
Unter anderem diese Argumente für die Technologie benennt das Thünen-Working-Paper: Tiere ließen sich im Sinne des Tierwohls kontinuierlich überwachen. Zudem könnten sich Weide- und Wildtiere nicht mehr in den Zäunen verfangen. Bei Überflutungsereignissen etwa könnten Tiere fliehen und Gefahrenstellen könnten ausgezäunt werden. Darüber hinaus böten virtuelle Zäune die Möglichkeit für ein differenziertes Herdenmanagement. So könnten Tiergruppen mit unterschiedlichen Nährstoff- und anderen Bedürfnissen innerhalb einer Fläche gehalten werden.
AgE
