Zuckerrübenjournal 2/2013 - page 3

LZ 19 · 2013
Z U C K E R R Ü B E N
J O U R N A L
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Bereits vor eineinhalb Jahren hat sich die
EU-Kommission dafür ausgesprochen, die
EU-Zuckermarktordnung und damit auch
das System der Mengensteuerung über
nationale Quoten und den Rübenmin-
destpreis 2014/15 auslaufen zu lassen.
Für diese Haltung fand sie allerdings we-
der in den Mitgliedstaaten noch im Euro-
päischen Parlament und erst recht nicht
in der europäischen Zuckerwirtschaft Un-
terstützung.
Im Unterschied zur EU-Kommission
sprach sich das Europäische Parlament
am 13. März 2013 mit deutlicher Mehr-
heit für eine Verlängerung der laufenden
Zuckermarktordnung bis 2020 aus. Mit
dieser eindeutigen Unterstützung für ei-
ne Verlängerung des geltenden Regel-
werks zeigten die Abgeordneten des
Europäischen Parlaments nicht nur, dass
sie einer EU-Zuckerversorgung auf heimi-
scher Basis große Bedeutung beimessen,
sondern auch gewillt sind, dem Sektor
und damit auch den Rübenanbauern aus-
reichend Zeit einzuräumen, um die inter-
nationale Wettbewerbsfähigkeit weiter
zu verbessern. Beides, so sind sich die
Fachleute einig, würde durch ein vorzeiti-
ges Ende der Zuckermarktordnung ge-
fährdet werden. Und nicht nur das: Wäh-
rend allerorten über Greening gespro-
chen wird, würde man ohne Not eine der
besten Fruchtfolgekulturen infrage stel-
len.
Parlament für Verlängerung bis
2020
Auch wenn weitere Inhalte des Parla-
mentsvotums von der Zuckerwirtschaft
abgelehnt werden, wie zum Beispiel die
Zustimmung zur Neuausgabe von Zu-
ckerquoten an Mitgliedstaaten, welche
im Rahmen der Restrukturierung ihre
Quoten zurückgaben, oder die automati-
sche Zollreduzierung für Zuckerimporte
für den Fall, dass ein Importvolumen von
3 Mio. t pro Jahr unterschritten wird, wur-
de das Parlamentsvotum in der Zucker-
wirtschaft insgesamt begrüßt.
Ernüchternd war im Unterschied zum
Parlamentsvotum rund eine Woche spä-
ter das Abstimmungsergebnis im Agrar-
ministerrat. Nach eingehenden Diskussi-
onen und im Zuge der Kompromissfin-
dung stimmte man dort letzten Endes
demVorschlag der irischen Ratspräsi-
dentschaft zu, die Marktordnungsverlän-
gerung nur noch bis 2016/17 zu unter-
stützen. Nachdem Irland mit dem eige-
nen Vorstoß in Richtung einer Neuzutei-
lung von Quoten unter anderem an Irland
selbst, deutlich gescheitert war, erlahmte
offensichtlich auch das Interesse der iri-
schen Ratspräsidentschaft an einer län-
geren Laufzeit für die Zuckermarktord-
nung.
Stellvertretend für die europäischen
Rübenanbauer drückte die CIBE als deren
europäischer Dachverband ihre große
Enttäuschung darüber aus, dass die
Agrarminister weder demVotum des
Europäischen Parlaments folgten noch
der Meinung einer Mehrheit der Mit-
gliedstaaten und der des Sektors selbst.
Die CIBE und damit die europäischen
Rübenanbauer fordern weiterhin eine
Marktordnungsverlängerung bis 2020.
Ergebnis bis Anfang Juli?
Dennoch ist als Sachstand festzuhalten,
dass nun alle beteiligten Parteien ihre Po-
sition zur Reform der GAP gefunden ha-
ben und vor Kurzem der angesprochene
Trilog begann. Man geht davon aus, dass
sich die Vertreter aus Kommission, Parla-
ment und Rat bis Juni rund 30-mal tref-
fen werden, um zum Ende der irischen
Ratspräsidentschaft, das heißt bis Anfang
Juli, ein Ergebnis zur künftigen EU-Agrar-
politik zu erzielen. Die Rübenanbauer und
ihre Verbände werden in dieser Zeit ge-
fordert sein, mit guten Argumenten
Zukunft der Zuckermarktordnung:
schwierige Gemengelage
Zuckerwirtschaft fordert weiterhin Verlängerung bis mindestens 2020
Die Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ist auf der
Zielgeraden. Der sogenannte Trilog hat begonnen. Hier sollen
sich EU-Kommission, Europäisches Parlament und EU-Agrarmi-
nisterrat auf die konkreten Inhalte für die künftige GAP ver-
ständigen. Mitverhandelt wird auch die EU-Zuckerpolitik. Die
Positionen der beteiligten Institutionen weichen dabei deut-
lich voneinander ab.
Z u c k e r T e c h n i k A n b a u B e t r i e b s w i r t s c h a f t M a r k t
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