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Zuckerrübenjournal

LZ 29 · 2016

A K T U E L L E S

P O L I T I K | M A R K T | B E T R I E B S W I R T S C H A F T | A N B A U | T E C H N I K | Z U C K E R |

USA: Hohe Garantiepreise

und Marktabschottung

Seit Juli 2013 verhandeln die Europä-

ische Kommission und die USA über

das sogenannte Transatlantische Han-

dels- und Investitionspartnerschaftsab-

kommen (TTIP). Mittlerweile haben

13 Verhandlungsrunden stattgefunden.

Ziel bleibt immer noch, die Verhand-

lungen bis Ende 2016 abzuschließen.

Bis zur Sommerpause möchten die US-

und Kommissionsunterhändler ge-

meinsame Vorschläge in allen Ver-

handlungskapiteln vereinbaren, sodass

sie nach der Sommerpause die letzten

und heikelsten Fragen klären können.

Die USA waren 2014 der sechstgröß-

te Zuckerproduzent weltweit mit einer

Zuckererzeugung von 7,2 Mio. t. In der

neuen Agrargesetzgebung der USA,

die für die Jahre 2014 bis 2018 gilt, ist

die Zuckerpolitik unverändert geblie-

ben. Sie sichert den Zuckerproduzen-

ten zu, dass sie mindestens 85 % des

heimischen Zuckerverbrauches decken

können und dies zum garantierten

Preis. Der Garantiepreis liegt bei

531 US-$/t für Weißzucker und 413 US-

$/t für Rohzucker.

Die Beibehaltung dieser garantier-

ten Zuckerpreise wird durch hohe

Importzölle und die Beschränkung der

Zuckereinfuhren gesichert. Mexiko

war der einzige Staat, der zwischen

Januar 2008 und Dezember 2014 über

einen unbegrenzten Zugang für Zu-

cker zum US-Markt im Rahmen des

nordamerikanischen Freihandels-

abkommens verfügte.

Die zunehmenden mexikanischen

Zuckereinfuhren in die USA hatten die

US-Zuckererzeuger dazu veranlasst, im

März 2014 eine Klage gegen gedumpte

und subventionierte mexikanische Zu-

ckereinfuhren einzureichen. Im Okto-

ber 2015 sind die US-Behörden zum

Schluss gekommen, dass der mexikani-

sche Zucker tatsächlich mit 40 % unter

seinem Marktwert in die USA expor-

tiert wurde und von unlauteren Sub-

ventionen bis zu 44 % profitiert habe.

Im Dezember 2015 haben die USA

und Mexiko eine einvernehmliche Lö-

sung gefunden. Demnach wurden die

zollfreien Zuckereinfuhren aus Mexiko

in die USA im Volumen begrenzt.

Gleichzeitig wurde ein Mindestpreis

für den in die USA importierten mexi-

kanischen Zucker festgelegt.

Mexiko: Massive staatliche

Intervention

Die EU-Mitgliedstaaten haben im Mai

2015 der EU-Kommission ein Mandat

zur Aufnahme von Verhandlungen mit

Mexiko erteilt. Mit einer Produktion

Freihandelsabkommen der EU: Zugeständnisse

für Zucker

jährliche

Kontingente

2016

– t –

Zollsatz jährliche

Steigerung

– t –

Bestehende Freihandelsabkommen:

Westbalkan

gesamt:

201 167

Albanien

1 000

0

Bosnien & Herzegowina

12 000

0

Serbien

181 167

0

Mazedonien

7 000

0

Zugeständnisse CXL-Quote

für:

gesamt:

676 925

Australien

9 925 98 €/t

Brasilien

334 054 98 €/t

Kuba

68 969 98 €/t

Jedes Drittland

253 977 98 €/t

Indien

10 000

0

Kolumbien

67 580

0

1 860

Peru

23 980

0

660

Zentralamerika

163 500

0

4 500

Panama

13 080

0

360

Ukraine

20 070

0

Kontingentmengen gesamt:

1 166 302

7 380

AKP/LDC

unbegrenzt

0

Moldawien

unbegrenzt

0

Georgien

unbegrenzt

0

Verhandlungen abgeschlossen, Freihandelsabkommen noch nicht in

Kraft getreten:

Republik Südafrika – Inkraft-

treten Okt. 2016

150 000

0

Ecuador – Inkrafttreten 2017

25 000

0

600

Kanada

Abbau der Zollsätze für Weiß- und

Rohzucker innerhalb von 7 Jahren ab

dem Inkrafttreten des Abkommens.

Inkrafttreten voraussichtlich 2017

Singapur

Abbau der Zollsätze für Weiß- und

Rohzucker innerhalb von 5 Jahren ab

dem Inkrafttreten des Abkommens.

Inkrafttreten voraussichtlich 2017

Vietnam – Inkrafttreten 2018

20 400

0

zusätzliche zukünftige Kontin-

gentmengen

195 400

0

600

Quelle: WVZ nach EU-Kommission

Fotos: Landpixel