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LZ 19 · 2016

Zuckerrübenjournal

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| Z U C K E R | T E C H N I K

A N B A U

B E T R I E B S W I R T S C H A F T | M A R K T | P O L I T I K | A K T U E L L E S |

sie einmal größer geworden ist, in Zu-

ckerrüben nicht unbedingt leicht zu

bekämpfen.

Die Artenmischung wird auch durch

die Anbautechnik der Folgefrucht be-

stimmt. Soll eine Mulchsaat erfolgen,

ist zu prüfen, ob die im Betrieb vorhan-

dene Sätechnik geeignet ist.

Düngung von Zwischenfrüchten

Um es direkt vorwegzunehmen: Unser

Idealbild einer gelungenen Zwischen-

frucht wird sich unter den Rahmenbe-

dingungen von Greening und der an-

stehenden Novellierung der Düngever-

ordnung ändern.

Die derzeitig gültige Düngeverord-

nung (Dünge-VO) regelt den Nach-

ernteeinsatz von organischen Dün-

gern. Mit der sogenannten 40/80-Rege-

lung ist der Einsatz im Herbst schon

jetzt eingeschränkt. Es darf nur so viel

Wirtschaftsdünger ausgebracht wer-

den, der einer Menge von 40 kg/ha

Ammonium N oder 80 kg/ha Gesamt-N

entspricht. Organische Dünger mit

nennenswerten Anteilen von verfügba-

rem Stickstoff (N), die unter diese Re-

gelung fallen, sind Gülle, Gärsubstrate

und Geflügelkot. Die Grenze, die zu-

erst erreicht wird, ist maßgeblich.

Wird die Zwischenfrucht. zur Erfül-

lung der Greeningauflagen angebaut,

darf nicht mineralisch und nur orga-

nisch gedüngt werden. Klärschlamm

ist beim Greening zusätzlich ausge-

schlossen.

Die Düngung von Zwischenfrüch-

ten wird durch die anstehende Novel-

lierung der Dünge-VO sehr wahr-

scheinlich noch weiter eingeschränkt

werden. Eine weitere mineralische N-

Düngung, wie sie derzeit noch mög-

lich ist, wird abgeschafft. Die

40/80-Regelung soll dann zu einer

30/60-Regelung reduziert werden. Zu-

sätzlich wird diese Regelung auch auf

die mineralische N-Düngung ausge-

weitet.

Die weiteren Einschränkungen

werden den Anbau von Zwischen-

früchten zur biologischen Nematoden-

bekämpfung in reinen Ackerbaubetrie-

ben ohne höhere N-Nachlieferung aus

dem Boden erschweren.

Unter Zugrundelegung von Durch-

schnittswerten dürften zur Zwischen-

frucht dann noch etwa 2,2 t/ha Hüh-

nertrockenkot, rund 13 m³/ha Rinder-

gülle bei 8 % TS oder 5 m³/ha Schwei-

negülle mit 7 % TS ausgebracht wer-

den. Im Einzelfall bestimmend für die

zulässige Ausbringmenge ist letztend-

lich aber der im Lieferschein ausge-

wiesene Nährstoffgehalt der organi-

schen Dünger. Das kann im Einzelfall

die Menge erhöhen oder noch weiter

reduzieren.

Zulässigen Stickstoff

möglichst effektiv nutzen

Wichtig ist die Förderung der Minera-

lisation. Mehrmaliges Bearbeiten för-

dert die Mineralisation und spart zu-

sätzlich den Einsatz von Glyphosat zur

Unkrautbekämpfung. So wird auch die

Strohrotte gefördert. Die Abfuhr vom

Stroh kann im Einzelfall sinnvoll sein.

Für den Rotteprozess benötigen die

Bodenorganismen Stickstoff, der dann

der Zwischenfrucht nicht mehr zur

Verfügung steht.

Einfluss verschiedener Zwischenfrüchte

auf Krankheiten und Schädlinge (vorläufige Einstufung)

Zuckerrüben

Heterodera Ditylenchus

schachtii

dipsachi

Ölrettich

Sorten

?

Weißer Senf

Sorten

Phacelia

Ramtillkraut

?

Tillagerettich

Buchweizen

pf/pi < 1

Sonnenblumen

?

Rauhafer

Alexandrinerklee

?

Sommerwicke

Raps

Kohlhernie

Sclerotinia

sclerotiorum

Sorten

Saatgut

Saatgut

?

?

Kartoffeln

Rhizoctonia

(Trichodorus) Pratylenchus

TRV

penetrans

+Trichodorus

-TRV

Sorten

Standzeit

+TRV

+TRV

?

?

?

?

?

?

+TRV

?

+Trichodorus

positiv neutral

kritisch negativ

Quellen: PPO Lelystad, JKI – pro Gemüse, Landwirtschaftskammer, Züchter, Josef Hamm

Organische Dünger sind gezielt ein-

zusetzen und möglichst sofort einzuar-

beiten. So können die N-Verluste ge-

ring gehalten werden. Die Technik zur

sofortigen Einarbeitung bei der Aus-

bringung kommt bei den künftig sehr

geringen Mengen an ihre technische

Grenze. Deshalb wird es sinnvoll sein,

Gülle breit auszubringen und sofort

einzuarbeiten.

Steht nur wenig Stickstoff zur Ver-

fügung, wächst die Bedeutung der Be-

stellung. Eine wendende Bodenbear-

beitung schafft ein sauberes Saatbeet.

Die Bestände können sich wesentlich

besser entwickeln. Die anschließend

angebauten Zuckerrüben können dann

im bewährten Mulchsaatverfahren an-

gebaut werden.

Umbruch der Zwischenfrüchte

Ist der Anbau der Zwischenfrucht ge-

glückt, stellt sich die Frage nach dem

richtigen Zeitpunkt für den Umbruch.

Beim bisherigen Anbau stellte sich die-

se Frage nicht. Der Anbauer entschied

nach seinen Möglichkeiten und per-

sönlichen Präferenzen. In Wasser-

schutzgebieten gibt es Förderungen

für einen möglichst späten Umbruch,

damit die Mineralisation möglichst

spät einsetzt. Auch im Rahmen der

Agrarumweltmaßnahmen gibt es Ge-

biete, in denen der Anbau von Zwi-

schenfrüchten gefördert wird. Auch

hier wird in den Förderrichtlinien der

Umbruchtermin geregelt.

Bei der Greening-Zwischenfrucht

darf nach dem 15. Februar des Folge-

jahres umgebrochen werden. Unabhän-

gig davon dürfen die Bestände zur Ver-

meidung der Samenbildung ohne Ein-

griff in den Boden gemulcht werden.

Auch günstigere Maßnahmen wie Wal-

zen sind möglich. Umstritten ist der

Einsatz der sogenannten Messerwal-

zen. Nach Auslegung des Technischen

Prüfdienstes der Landwirtschaftskam-

mer NRW, der für die Prüfung der EU-

Förderung zuständig ist, greifen diese

Walzen in den Boden ein. Somit ist de-

ren Einsatz in NRW nicht zulässig.

Um Zuckerrüben im Mulchsaatver-

fahren zu bestellen, ist es erforderlich,

dass die Zwischenfrucht abgestorben

ist. Das funktioniert mit nicht winter-

harten Zwischenfrüchten wie Senf

sehr sicher. Aus pflanzenbaulichen

Gründen werden jedoch oft auch win-

terharte Zwischenfrüchte, wie Ölret-

tich oder Mischungen, in denen Ölret-

tich enthalten ist, angebaut. Kritisch

Fotos: agrar-press