LZ 19 · 2016
Zuckerrübenjournal
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A N B A U
B E T R I E B S W I R T S C H A F T | M A R K T | P O L I T I K | A K T U E L L E S |
sie einmal größer geworden ist, in Zu-
ckerrüben nicht unbedingt leicht zu
bekämpfen.
Die Artenmischung wird auch durch
die Anbautechnik der Folgefrucht be-
stimmt. Soll eine Mulchsaat erfolgen,
ist zu prüfen, ob die im Betrieb vorhan-
dene Sätechnik geeignet ist.
Düngung von Zwischenfrüchten
Um es direkt vorwegzunehmen: Unser
Idealbild einer gelungenen Zwischen-
frucht wird sich unter den Rahmenbe-
dingungen von Greening und der an-
stehenden Novellierung der Düngever-
ordnung ändern.
Die derzeitig gültige Düngeverord-
nung (Dünge-VO) regelt den Nach-
ernteeinsatz von organischen Dün-
gern. Mit der sogenannten 40/80-Rege-
lung ist der Einsatz im Herbst schon
jetzt eingeschränkt. Es darf nur so viel
Wirtschaftsdünger ausgebracht wer-
den, der einer Menge von 40 kg/ha
Ammonium N oder 80 kg/ha Gesamt-N
entspricht. Organische Dünger mit
nennenswerten Anteilen von verfügba-
rem Stickstoff (N), die unter diese Re-
gelung fallen, sind Gülle, Gärsubstrate
und Geflügelkot. Die Grenze, die zu-
erst erreicht wird, ist maßgeblich.
Wird die Zwischenfrucht. zur Erfül-
lung der Greeningauflagen angebaut,
darf nicht mineralisch und nur orga-
nisch gedüngt werden. Klärschlamm
ist beim Greening zusätzlich ausge-
schlossen.
Die Düngung von Zwischenfrüch-
ten wird durch die anstehende Novel-
lierung der Dünge-VO sehr wahr-
scheinlich noch weiter eingeschränkt
werden. Eine weitere mineralische N-
Düngung, wie sie derzeit noch mög-
lich ist, wird abgeschafft. Die
40/80-Regelung soll dann zu einer
30/60-Regelung reduziert werden. Zu-
sätzlich wird diese Regelung auch auf
die mineralische N-Düngung ausge-
weitet.
Die weiteren Einschränkungen
werden den Anbau von Zwischen-
früchten zur biologischen Nematoden-
bekämpfung in reinen Ackerbaubetrie-
ben ohne höhere N-Nachlieferung aus
dem Boden erschweren.
Unter Zugrundelegung von Durch-
schnittswerten dürften zur Zwischen-
frucht dann noch etwa 2,2 t/ha Hüh-
nertrockenkot, rund 13 m³/ha Rinder-
gülle bei 8 % TS oder 5 m³/ha Schwei-
negülle mit 7 % TS ausgebracht wer-
den. Im Einzelfall bestimmend für die
zulässige Ausbringmenge ist letztend-
lich aber der im Lieferschein ausge-
wiesene Nährstoffgehalt der organi-
schen Dünger. Das kann im Einzelfall
die Menge erhöhen oder noch weiter
reduzieren.
Zulässigen Stickstoff
möglichst effektiv nutzen
Wichtig ist die Förderung der Minera-
lisation. Mehrmaliges Bearbeiten för-
dert die Mineralisation und spart zu-
sätzlich den Einsatz von Glyphosat zur
Unkrautbekämpfung. So wird auch die
Strohrotte gefördert. Die Abfuhr vom
Stroh kann im Einzelfall sinnvoll sein.
Für den Rotteprozess benötigen die
Bodenorganismen Stickstoff, der dann
der Zwischenfrucht nicht mehr zur
Verfügung steht.
Einfluss verschiedener Zwischenfrüchte
auf Krankheiten und Schädlinge (vorläufige Einstufung)
Zuckerrüben
Heterodera Ditylenchus
schachtii
dipsachi
Ölrettich
Sorten
?
Weißer Senf
Sorten
Phacelia
Ramtillkraut
?
Tillagerettich
Buchweizen
pf/pi < 1
Sonnenblumen
?
Rauhafer
Alexandrinerklee
?
Sommerwicke
Raps
Kohlhernie
Sclerotinia
sclerotiorum
Sorten
Saatgut
Saatgut
?
?
Kartoffeln
Rhizoctonia
(Trichodorus) Pratylenchus
TRV
penetrans
+Trichodorus
-TRV
Sorten
Standzeit
+TRV
+TRV
?
?
?
?
?
?
+TRV
?
+Trichodorus
positiv neutral
kritisch negativ
Quellen: PPO Lelystad, JKI – pro Gemüse, Landwirtschaftskammer, Züchter, Josef Hamm
Organische Dünger sind gezielt ein-
zusetzen und möglichst sofort einzuar-
beiten. So können die N-Verluste ge-
ring gehalten werden. Die Technik zur
sofortigen Einarbeitung bei der Aus-
bringung kommt bei den künftig sehr
geringen Mengen an ihre technische
Grenze. Deshalb wird es sinnvoll sein,
Gülle breit auszubringen und sofort
einzuarbeiten.
Steht nur wenig Stickstoff zur Ver-
fügung, wächst die Bedeutung der Be-
stellung. Eine wendende Bodenbear-
beitung schafft ein sauberes Saatbeet.
Die Bestände können sich wesentlich
besser entwickeln. Die anschließend
angebauten Zuckerrüben können dann
im bewährten Mulchsaatverfahren an-
gebaut werden.
Umbruch der Zwischenfrüchte
Ist der Anbau der Zwischenfrucht ge-
glückt, stellt sich die Frage nach dem
richtigen Zeitpunkt für den Umbruch.
Beim bisherigen Anbau stellte sich die-
se Frage nicht. Der Anbauer entschied
nach seinen Möglichkeiten und per-
sönlichen Präferenzen. In Wasser-
schutzgebieten gibt es Förderungen
für einen möglichst späten Umbruch,
damit die Mineralisation möglichst
spät einsetzt. Auch im Rahmen der
Agrarumweltmaßnahmen gibt es Ge-
biete, in denen der Anbau von Zwi-
schenfrüchten gefördert wird. Auch
hier wird in den Förderrichtlinien der
Umbruchtermin geregelt.
Bei der Greening-Zwischenfrucht
darf nach dem 15. Februar des Folge-
jahres umgebrochen werden. Unabhän-
gig davon dürfen die Bestände zur Ver-
meidung der Samenbildung ohne Ein-
griff in den Boden gemulcht werden.
Auch günstigere Maßnahmen wie Wal-
zen sind möglich. Umstritten ist der
Einsatz der sogenannten Messerwal-
zen. Nach Auslegung des Technischen
Prüfdienstes der Landwirtschaftskam-
mer NRW, der für die Prüfung der EU-
Förderung zuständig ist, greifen diese
Walzen in den Boden ein. Somit ist de-
ren Einsatz in NRW nicht zulässig.
Um Zuckerrüben im Mulchsaatver-
fahren zu bestellen, ist es erforderlich,
dass die Zwischenfrucht abgestorben
ist. Das funktioniert mit nicht winter-
harten Zwischenfrüchten wie Senf
sehr sicher. Aus pflanzenbaulichen
Gründen werden jedoch oft auch win-
terharte Zwischenfrüchte, wie Ölret-
tich oder Mischungen, in denen Ölret-
tich enthalten ist, angebaut. Kritisch
Fotos: agrar-press